Die Unterdruck-Wundtherapie ist ein ärztlich verordnetes Verfahren zur Behandlung bestimmter Wunden. Umgangssprachlich wird sie oft Vakuumtherapie genannt, in Fachtexten findet sich die englische Abkürzung NPWT. Sie kommt vor allem bei größeren, tiefen oder stark sezernierenden Wunden in Betracht.
Der Aufbau
Die Wunde wird zunächst nach ärztlicher Anordnung gereinigt und mit einem Füllmaterial versorgt, meist einem offenporigen Schaumstoff oder einer speziellen Gaze. Darüber kommt eine luftdichte Folie, die den Bereich versiegelt. Ein Anschluss verbindet die Wunde über einen Schlauch mit einer Pumpe. Diese erzeugt einen definierten Unterdruck, entweder dauerhaft oder in Intervallen. Austretendes Wundsekret wird in einen Auffangbehälter abgeleitet.
Sämtliche Einstellungen, die Wahl des Füllmaterials und die Wechselintervalle legt das behandelnde ärztliche Team fest. Das Pflegeteam setzt diese Anordnungen um und dokumentiert sie.
Was das Pflegeteam beobachtet
Im Vordergrund steht die Dichtigkeit des Verbands. Verliert das System Luft, arbeitet die Pumpe dauerhaft und meldet einen Alarm. Ebenfalls kontrolliert werden Menge, Farbe und Geruch des abgeleiteten Sekrets. Hinzu kommen der Zustand der Haut unter der Folie und der Verlauf des Schlauchs. Er darf keinen Druck auf die Haut ausüben.
Schmerzäußerungen werden ernst genommen und dokumentiert, ebenso Veränderungen der Körpertemperatur oder des Allgemeinzustands. Bei Blutung im Auffangbehälter, plötzlich stark ansteigender Sekretmenge oder anhaltendem Alarm wird umgehend das behandelnde ärztliche Team informiert.
Anforderungen an die Versorgung zu Hause
Der Verbandwechsel erfolgt unter aseptischen Bedingungen durch qualifizierte Pflegefachkräfte, die in das jeweilige System eingewiesen sind. Benötigt werden außerdem ein verlässlicher Materialnachschub, eine Stromversorgung mit Akkubetrieb für Wege außer Haus und eine klare Erreichbarkeitsregelung für den Notfall.
Ob das Verfahren im Einzelfall geeignet ist, welche Wunden dafür nicht infrage kommen und wie lange es fortgeführt wird, entscheidet allein das behandelnde ärztliche Team. Über die Kostenübernahme entscheidet die Krankenkasse auf Grundlage der Verordnung.


