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Qualität & Transparenz

MD-Prüfbericht 2026

Ausgezeichnete Pflegequalität nach § 114 SGB XI

1,0
sehr gut geprüft am 21.04.2026 Medizinischer Dienst Nordrhein
Pflicht-Transparenz nach § 115 SGB XI

Externe Qualitätsprüfung mit Bestnote

Der Medizinische Dienst Nordrhein hat am 21.04.2026 unseren ambulanten Pflegedienst in Essen nach § 114 Abs. 1 SGB XI geprüft. Das Gesamtergebnis: 1,0 (sehr gut).

Wir veröffentlichen den vollständigen Prüfbericht hier in ungekürzter Originalfassung – wie es § 115 Abs. 1a SGB XI vorschreibt.

Ergebnis der Prüfung

Geprüfte Qualitätsbereiche

1,0
sehr gut
Gesamtergebnis geprüft am 21.04.2026
NRW-Landesdurchschnitt: 1,6
Qualitätsbereich Kriterien Note
1
Pflegerische Leistungen
Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Dekubitus-Vorbeugung, Umgang mit Demenz
17 1,0
2
Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck-/Blutzuckermessung, Kompression
8 1,0
3
Dienstleistung und Organisation
Kostenvoranschlag, Datenschutz, Notfallregelungen, Beschwerdemanagement, Fortbildungsplan, Erreichbarkeit
9 1,0
Gesamtergebnis Mittelwert aus QB 1–3 1,0
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Der Qualitätsbereich 4 (Befragung pflegebedürftiger Menschen) fließt nach gesetzlicher Vorgabe nicht in das Gesamtergebnis ein.

Geprüfte Kriterien

Was wurde konkret geprüft?

Pflegerische Leistungen

Körperpflege, Ernährung und Flüssigkeitsversorgung, Mobilität, Dekubitus-Prävention, Umgang mit Demenz, Erstgespräch.

Ärztlich verordnete Leistungen

Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Kompressionsverbände, Kommunikation mit dem Arzt.

Dienstleistung & Organisation

Kostenvoranschlag, Datenschutz, schriftliche Notfall-Regelungen, regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen, Beschwerdemanagement, Fortbildungsplan, ständige Erreichbarkeit.

Vollständigen MD-Prüfbericht 2026 herunterladen

Der Bericht enthält alle Einzelbewertungen, die geprüften Kriterien und die Erläuterungen des Medizinischen Dienstes zum Bewertungssystem.

Hintergrund

Was bedeutet eine 1,0?

Die MD-Prüfung folgt einer Schulnoten-Skala von 1,0 (sehr gut) bis 5,0 (mangelhaft). Bewertet werden bis zu 46 Einzelkriterien in vier Qualitätsbereichen. Die Pflegekassen lassen jeden zugelassenen ambulanten Pflegedienst einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst prüfen. Die Prüfung wird höchstens einen Tag vorher angekündigt.

46
Einzelkriterien geprüft in vier Qualitätsbereichen nach gesetzlicher Vorgabe (§ 114 SGB XI).

Eckdaten der Prüfung

  • Datum21.04.2026
  • PrüferMedizinischer Dienst Nordrhein
  • PrüfartRegelprüfung
  • Rechtsgrundlage§ 114 Abs. 1 SGB XI
  • Veröffentlichung§ 115 Abs. 1a SGB XI
  • Ergebnis1,0 · sehr gut

Quelle: Bericht zur Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI vom 21.04.2026, Medizinischer Dienst Nordrhein. Prüfungsart: Regelprüfung.