Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die ärztlich verordnet und von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Medikamentengabe, Injektionen, Verbandwechsel, Absaugen, die Versorgung von Trachealkanüle und Ernährungssonde sowie die Überwachung von Vitalwerten.
Rechtlich ist die Behandlungspflege Teil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V und damit eine Leistung der Krankenkasse, nicht der Pflegekasse. Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung.