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SGB V SGB V

Auch: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Krankenversicherungsrecht

SGB V

SGB V – Das SGB V ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und regelt die gesetzliche Krankenversicherung.

SGB V steht für das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch. Es regelt die gesetzliche Krankenversicherung: wer versichert ist, welche Leistungen es gibt und unter welchen Voraussetzungen sie erbracht werden.

Für die Intensivpflege wichtige Vorschriften

§ 37 SGB V regelt die häusliche Krankenpflege und damit die Behandlungspflege. § 37c SGB V regelt die außerklinische Intensivpflege. § 132l SGB V betrifft die Verträge mit den Pflegediensten. §§ 61 und 62 SGB V regeln Zuzahlung und Belastungsgrenze.

Die wichtigste Unterscheidung

SGB V und SGB XI werden häufig verwechselt. Merksatz: SGB V ist die Krankenkasse, SGB XI die Pflegekasse. Die außerklinische Intensivpflege ist deshalb eine Leistung der Krankenkasse. Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Wohngruppenzuschlag sind Leistungen der Pflegekasse. Beides kann nebeneinander bestehen und wird getrennt beantragt.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen SGB V und SGB XI?

Das SGB V regelt die Krankenversicherung, also Behandlung, Heilmittel und Krankenpflege. Das SGB XI regelt die Pflegeversicherung, also Pflegegrade, Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Zuständig sind unterschiedliche Kassen.

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