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Absaugen

Auch: endotracheales Absaugen, Sekretabsaugung, tracheales Absaugen

Absaugen

Absaugen – Absaugen bezeichnet das Entfernen von Sekret aus den Atemwegen mit einem Katheter und einem Absauggerät.

Beim Absaugen wird Sekret mit einem dünnen Katheter und einem Absauggerät aus den Atemwegen entfernt. Notwendig wird das, wenn Sekret nicht mehr eigenständig abgehustet werden kann und die Atmung behindert.

Wann wird abgesaugt?

Abgesaugt wird nach Bedarf, nicht nach festem Zeitplan. Hinweise darauf sind hörbare Rasselgeräusche, sichtbare Anstrengung beim Atmen, ein Abfall der Sauerstoffsättigung oder Alarme des Beatmungsgeräts. Pflegefachkräfte beurteilen diese Zeichen und entscheiden, ob abgesaugt wird.

Wie läuft es ab?

Abgesaugt wird über die Trachealkanüle, seltener über Mund oder Nase. Der Vorgang dauert nur wenige Sekunden und wird so kurz wie möglich gehalten, weil währenddessen weniger Luft in die Lunge gelangt. Gearbeitet wird unter hygienischen Bedingungen, um Keime nicht in die tiefen Atemwege zu bringen.

Das Absaugen zählt zur Behandlungspflege und wird auf ärztliche Verordnung durch examinierte Pflegefachkräfte durchgeführt. Weil der Bedarf jederzeit auftreten kann, ist bei außerklinischer Intensivpflege rund um die Uhr eine Fachkraft vor Ort.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Wie oft muss abgesaugt werden?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Abgesaugt wird nach Bedarf, also wenn Sekret die Atmung behindert. Wie oft das nötig ist, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch und von Tag zu Tag.

Dürfen Angehörige absaugen?

Absaugen gehört zur Behandlungspflege und wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Angehörige können nach ärztlicher Abstimmung und praktischer Anleitung eingebunden werden. Verpflichtet sind sie dazu nicht.

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