Grundpflege bezeichnet die Unterstützung bei den alltäglichen körperbezogenen Verrichtungen: Waschen, Duschen, Zahn- und Mundpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und Trinken sowie Unterstützung beim Aufstehen, Umlagern und Gehen.
Abzugrenzen ist sie von der Behandlungspflege, die ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen umfasst. Beide Bereiche greifen im Alltag ineinander, werden aber unterschiedlich finanziert: Grundpflege ist in der Regel eine Leistung der Pflegeversicherung nach SGB XI, Behandlungspflege eine Leistung der Krankenversicherung nach SGB V.
