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Pflegeberatung

Auch: Case Management, Pflegeberater, Beratung nach Paragraf 7a

Pflegeberatung

Pflegeberatung – Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist der kostenfreie Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten.

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Es geht dabei um die Auswahl und Inanspruchnahme der Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote, die für die eigene Situation infrage kommen. Die Pflegekasse soll vor der ersten Beratung unverzüglich eine zuständige Ansprechperson oder Beratungsstelle benennen.

Was die Beratung leistet

Die Pflegeberatung verschafft zunächst einen Überblick über den Hilfebedarf und erstellt daraus einen Versorgungsplan. Sie erklärt, welche Leistungen nebeneinander bestehen und wie sie sich kombinieren lassen, hilft beim Ausfüllen von Anträgen und stellt Kontakte zu Diensten, Beratungsstellen und Selbsthilfeangeboten her. Auf Wunsch findet sie in der eigenen Wohnung statt.

Der Nutzen liegt vor allem darin, dass jemand von außen die Gesamtlage sortiert. Viele Familien kennen einzelne Leistungen, übersehen aber, dass sich Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel nebeneinander nutzen lassen, oder dass ungenutzte Ansprüche am Jahresende verfallen.

Wo sie stattfindet

Zuständig ist die Pflegekasse. Daneben beraten die Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI, die von Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit dem Land getragen werden. Privat Pflegeversicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.

Davon zu unterscheiden ist die Beratung durch einen Pflegedienst. Wir beraten zu unserem eigenen Leistungsangebot und zur konkreten Versorgungsplanung, sind aber keine neutrale Beratungsstelle im Sinne des § 7a. Für eine anbieterunabhängige Einschätzung ist die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt der richtige Weg. Beides schließt sich nicht aus.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Was kostet die Pflegeberatung?

Nichts. Sie ist eine Leistung der Pflegekasse und für Versicherte und Angehörige kostenfrei.

Ist das dasselbe wie der Beratungseinsatz bei Pflegegeld?

Nein. Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist freiwillig und begleitet die gesamte Versorgungsplanung. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist bei Bezug von Pflegegeld dagegen verpflichtend abzurufen und dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.

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