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Obstipationsprophylaxe

Auch: Verstopfungsprophylaxe, Prophylaxe der Obstipation, Darmmanagement

Obstipationsprophylaxe

Obstipationsprophylaxe – Obstipationsprophylaxe bezeichnet die pflegerischen Maßnahmen, die einer Verstopfung vorbeugen sollen. Sie ist bei Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit und bei Sondenernährung ein fester Bestandteil der Pflegeplanung.

Obstipation ist der Fachbegriff für Verstopfung. In der außerklinischen Intensivpflege ist sie ein häufiges Thema. Oft kommen mehrere Umstände zusammen: eingeschränkte Beweglichkeit, eine veränderte Nahrungsaufnahme und bestimmte Medikamente. Bei manchen Krankheitsbildern ist zusätzlich die Steuerung der Darmtätigkeit gestört.

Wer besonders betroffen ist

Bei dauerhafter Bettlägerigkeit fehlt der Bewegungsreiz, der die Darmtätigkeit sonst mit anregt. Bei einer Querschnittlähmung kann die nervale Steuerung des Darms betroffen sein. Nach längerer Beatmung und bei starken Schmerzmitteln ist die Darmbewegung ebenfalls häufig verlangsamt. Auch eine ausschließlich über eine Sonde zugeführte Ernährung verändert die gewohnten Abläufe.

Pflegerische Maßnahmen

Den Rahmen bilden immer die ärztlichen Vorgaben, insbesondere zur Trinkmenge. Innerhalb dieses Rahmens achtet das Pflegeteam auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr und auf eine Kostform, die mit dem behandelnden ärztlichen Team abgestimmt ist. Mobilisation und Positionswechsel werden konsequent umgesetzt, soweit der Zustand es zulässt.

Hinzu kommen Gewohnheiten, die den Ablauf unterstützen. Dazu zählen feste Zeiten für den Toilettengang, eine ungestörte Situation mit gewahrter Intimsphäre und, wenn möglich, eine sitzende Position. Eine Kolonmassage im Verlauf des Dickdarms kann Teil der Pflegeplanung sein. Sie wird nur nach Absprache und bei Wohlbefinden durchgeführt.

Beobachten und dokumentieren

Grundlage jeder Einschätzung ist ein Ausscheidungsprotokoll. Festgehalten werden Zeitpunkt, Menge und Beschaffenheit sowie Begleiterscheinungen wie ein geblähter Bauch, Übelkeit, Unruhe oder Schmerzäußerungen. Bei Menschen, die sich nicht mitteilen können, sind Mimik und Muskelspannung wichtige Hinweise.

Bleibt der Stuhlgang länger aus als gewohnt oder treten Beschwerden auf, informiert das Pflegeteam das behandelnde ärztliche Team. Über Abführmittel, Klistiere oder weitere Abklärung entscheidet ausschließlich die Ärztin oder der Arzt. Solche Maßnahmen gehören dann zur Behandlungspflege und werden nach Verordnung erbracht.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Darf das Pflegeteam ein Abführmittel geben?

Nur auf ärztliche Verordnung. Abführmittel, Klistiere und Einläufe gehören zur Behandlungspflege und werden nach ärztlicher Anordnung durch qualifizierte Pflegefachkräfte durchgeführt und dokumentiert. Eine eigenmächtige Gabe durch das Pflegeteam ist nicht zulässig.

Ab wann spricht man von einer Obstipation?

Entscheidend ist nicht allein die Häufigkeit, sondern die Veränderung gegenüber dem gewohnten Rhythmus, die Konsistenz des Stuhls und die Beschwerden beim Absetzen. Die Einordnung nimmt das behandelnde ärztliche Team vor. Das Pflegeteam liefert dafür die dokumentierten Beobachtungen.

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