Speichel hält die Mundschleimhaut feucht, spült Nahrungsreste fort und macht das Sprechen und Schlucken möglich. Lässt der Speichelfluss nach oder trocknet die Schleimhaut durch die Atemluft aus, spricht die Medizin von Xerostomie. In der außerklinischen Intensivpflege ist das ein alltägliches Thema.
Warum sie hier so häufig ist
Mehrere Ursachen treffen oft zusammen. Bei einer Beatmung über eine Trachealkanüle strömt die Luft an Mund und Nase vorbei, sodass die natürliche Anfeuchtung entfällt. Eine Sauerstoffgabe trocknet zusätzlich. Wer über eine Sonde ernährt wird, kaut und schluckt nicht mehr, wodurch der Reiz für den Speichelfluss wegfällt. Auch eine offene Mundatmung und bestimmte Medikamente wirken in dieselbe Richtung.
Woran sie sich zeigt
Sichtbar werden eine glasige oder gerötete Schleimhaut, zäher Speichel, Beläge auf der Zunge, Borken am Gaumen und Risse an den Mundwinkeln. Betroffene, die sich äußern können, beschreiben ein Brennen, einen veränderten Geschmack oder Schwierigkeiten beim Sprechen. Bei Menschen ohne verbale Verständigung achtet das Pflegeteam auf Mimik, Unruhe und Abwehrbewegungen.
Was zur Mundpflege gehört
Die Maßnahmen werden im Pflegeplan festgelegt und in kurzen Abständen wiederholt. Dazu zählen die Inspektion der Mundhöhle bei guter Beleuchtung und das schonende Reinigen von Zähnen, Zunge und Schleimhaut. Hinzu kommen das Befeuchten mit den vereinbarten Mitteln und die Pflege der Lippen. Zahnprothesen werden herausgenommen, gereinigt und die darunterliegende Schleimhaut angesehen.
Bei Beatmung kommt die Anfeuchtung der Atemluft hinzu, etwa über einen Beatmungsfilter oder einen Befeuchter. Welches System eingesetzt wird, ordnet das behandelnde ärztliche Team an. Bei Schluckstörung wird nur so viel Flüssigkeit eingesetzt, wie sicher entfernt werden kann, und der Kopf entsprechend positioniert.
Auffällige Veränderungen wie weißliche, nicht abwischbare Beläge, blutende Stellen, eine Schwellung im Bereich der Ohrspeicheldrüse oder Fieber werden dem behandelnden ärztlichen Team gemeldet. Die Auswahl von Medikamenten oder speichelersetzenden Mitteln erfolgt ausschließlich auf ärztliche Anordnung.


