Von invasiver Beatmung spricht man, wenn ein Beatmungsgerät über einen künstlichen Zugang direkt mit der Luftröhre verbunden ist. Im außerklinischen Bereich geschieht das in aller Regel über eine Trachealkanüle, die in einem Tracheostoma sitzt. Der Begriff invasiv bezieht sich auf diesen operativ geschaffenen Zugang, nicht auf die Schwere der Erkrankung.
Unterschied zur nicht-invasiven Beatmung
Bei der nicht-invasiven Beatmung wird die Luft über eine Maske zugeführt, die auf Nase oder Mund und Nase sitzt. Ein operativer Zugang ist dafür nicht nötig. Welche Form infrage kommt, entscheidet das behandelnde ärztliche Team. Eine Rolle spielen dabei unter anderem, wie viele Stunden am Tag beatmet werden muss, wie viel Sekret anfällt und ob eine Maske dauerhaft toleriert wird.
Was die invasive Beatmung an Versorgung bedeutet
Eine invasive Beatmung setzt voraus, dass jederzeit jemand eingreifen kann. Sekret muss abgesaugt, die Kanüle kontrolliert und das Beatmungsgerät überwacht werden. Deshalb ist bei außerklinischer Intensivpflege durchgehend eine examinierte Pflegefachkraft anwesend. Sie beobachtet Atmung, Sauerstoffsättigung und Beatmungswerte und dokumentiert Veränderungen.
Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege trägt bei entsprechender Verordnung und Genehmigung die Krankenkasse nach § 37c SGB V. Für Volljährige fällt eine Zuzahlung an, die auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr begrenzt ist. Miete und Verpflegung in einer Wohngemeinschaft sind davon nicht erfasst.



