Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die die häusliche Pflege erst ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen. Geregelt sind sie in § 40 Abs. 4 SGB XI.
Was gefördert werden kann
In Betracht kommen unter anderem der barrierefreie Umbau des Bades, die Beseitigung von Türschwellen, Türverbreiterungen, Rampen oder Treppenlifte. Bei intensivpflegerischem Bedarf spielt zusätzlich eine Rolle, ob ein Pflegebett und Medizintechnik im Raum Platz finden.
Beträge
Je Maßnahme können bis zu 4.180 Euro gewährt werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, etwa in einer Wohngruppe, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro je Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst beantragen, dann umbauen. Die Pflegekasse prüft im Vorfeld, ob die Maßnahme förderfähig ist.

