Zum Inhalt springen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Auch: Wohnraumanpassung, barrierefreier Umbau, Badumbau Zuschuss

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbauten in der Wohnung, die die Pflege ermöglichen oder erleichtern und von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die die häusliche Pflege erst ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen. Geregelt sind sie in § 40 Abs. 4 SGB XI.

Was gefördert werden kann

In Betracht kommen unter anderem der barrierefreie Umbau des Bades, die Beseitigung von Türschwellen, Türverbreiterungen, Rampen oder Treppenlifte. Bei intensivpflegerischem Bedarf spielt zusätzlich eine Rolle, ob ein Pflegebett und Medizintechnik im Raum Platz finden.

Beträge

Je Maßnahme können bis zu 4.180 Euro gewährt werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen zusammen, etwa in einer Wohngruppe, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro je Maßnahme. Verändert sich die Pflegesituation wesentlich, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst beantragen, dann umbauen. Die Pflegekasse prüft im Vorfeld, ob die Maßnahme förderfähig ist.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Muss der Antrag vor dem Umbau gestellt werden?

Ja, das ist dringend zu empfehlen. Die Pflegekasse prüft vorab, ob die Maßnahme förderfähig ist. Wer erst umbaut und dann beantragt, riskiert eine Ablehnung.

Zurück zur Übersicht

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

Jetzt Kontakt aufnehmen