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Anschubfinanzierung

Auch: Gründungszuschuss Wohngruppe, WG-Anschubfinanzierung

Anschubfinanzierung

Anschubfinanzierung – Die Anschubfinanzierung ist ein einmaliger Zuschuss der Pflegekasse für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe.

Die Anschubfinanzierung nach § 45g SGB XI ist ein einmaliger Zuschuss für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe. Sie soll altersgerechte oder pflegegerechte Umbauten in der gemeinsamen Wohnung mitfinanzieren.

Beträge

Je anspruchsberechtigter Person können bis zu 2.613 Euro gewährt werden. Je Wohngruppe ist der Betrag auf 10.452 Euro begrenzt. Bundesweit steht für diese Förderung ein begrenzter Topf zur Verfügung.

Antrag

Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Gründung der Wohngruppe bei der Pflegekasse zu stellen. Weil der Fördertopf begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung. Die Anschubfinanzierung ist unabhängig vom laufenden Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag ist innerhalb eines Jahres nach Gründung der Wohngruppe zu stellen. Zusätzlich besteht ein bundesweiter Fördertopf, der begrenzt ist.

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