Intensivpflege-Wohngemeinschaft – In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft leben mehrere Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf in eigenen Zimmern zusammen und werden rund um die Uhr von Fachpersonal versorgt.
In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft leben mehrere Menschen mit intensivpflegerischem Bedarf zusammen. Jede Person hat ein eigenes Zimmer, Küche und Wohnbereich werden gemeinsam genutzt. Rund um die Uhr ist Pflegefachpersonal anwesend.
Die pflegerische Versorgung wird bei entsprechender Verordnung und Genehmigung von der Krankenkasse getragen. Miete und Verpflegung zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Unter den Voraussetzungen des § 45f SGB XI kann ein Wohngruppenzuschlag der Pflegekasse hinzukommen.