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Eins-zu-eins-Versorgung

Auch: 1:1-Versorgung, Einzelversorgung, 1 zu 1 Pflege

Eins-zu-eins-Versorgung

Eins-zu-eins-Versorgung – Bei der Eins-zu-eins-Versorgung ist eine Pflegefachkraft während ihres Dienstes ausschließlich für einen Menschen zuständig.

Eins-zu-eins-Versorgung bedeutet, dass eine Pflegefachkraft während ihres Dienstes ausschließlich für einen Menschen zuständig ist. Sie teilt ihre Aufmerksamkeit nicht auf mehrere Personen auf.

Warum dieser Zuschnitt?

Bei intensivpflegerischem Bedarf können Situationen eintreten, die sofortiges Handeln erfordern: eine verlegte Trachealkanüle, ein Alarm des Beatmungsgeräts, ein Abfall der Sauerstoffsättigung. Damit darauf ohne Verzögerung reagiert werden kann, ist durchgehend eine Fachkraft anwesend.

Was dazugehört

Neben der Beobachtung und den pflegerischen Maßnahmen gehören die Dokumentation, die Abstimmung mit dem ärztlichen Team und die Begleitung im Alltag dazu. Für Angehörige bedeutet die durchgehende Anwesenheit, dass sie nicht selbst überwachen müssen und wieder in erster Linie Angehörige sein können.

Grundlage für Umfang und Dauer der Versorgung ist die ärztliche Verordnung nach § 37c SGB V und deren Genehmigung durch die Krankenkasse.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Gilt die Eins-zu-eins-Versorgung auch in einer Wohngemeinschaft?

In einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft ist rund um die Uhr Fachpersonal anwesend. Ob eine durchgehende Eins-zu-eins-Betreuung verordnet ist, ergibt sich aus dem individuellen Bedarf und der ärztlichen Verordnung.

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