Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege im Alltag erleichtern sollen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen Hilfsmitteln zum Verbrauch und technischen Hilfsmitteln.
Hilfsmittel zum Verbrauch
Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI stehen dafür bis zu 42 Euro im Monat zur Verfügung. Voraussetzung ist ein Pflegegrad und eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit.
Technische Hilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem werden in der Regel leihweise überlassen. Fällt eine Zuzahlung an, ist sie gesetzlich begrenzt.
Abgrenzung zur Krankenkasse
Nicht zu verwechseln sind Pflegehilfsmittel mit Hilfsmitteln der Krankenkasse nach SGB V. Ein Beatmungsgerät, eine Absaugpumpe oder Trachealkanülen dienen der Behandlung und werden ärztlich verordnet. Zuständig ist dafür die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

