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Pflegehilfsmittel

Auch: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Pflegebox, 42 Euro

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel – Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern sollen und von der Pflegekasse bezuschusst werden.

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege im Alltag erleichtern sollen. Die Pflegekasse unterscheidet zwischen Hilfsmitteln zum Verbrauch und technischen Hilfsmitteln.

Hilfsmittel zum Verbrauch

Dazu zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI stehen dafür bis zu 42 Euro im Monat zur Verfügung. Voraussetzung ist ein Pflegegrad und eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit.

Technische Hilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel wie ein Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem werden in der Regel leihweise überlassen. Fällt eine Zuzahlung an, ist sie gesetzlich begrenzt.

Abgrenzung zur Krankenkasse

Nicht zu verwechseln sind Pflegehilfsmittel mit Hilfsmitteln der Krankenkasse nach SGB V. Ein Beatmungsgerät, eine Absaugpumpe oder Trachealkanülen dienen der Behandlung und werden ärztlich verordnet. Zuständig ist dafür die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zu Hilfsmitteln der Krankenkasse?

Pflegehilfsmittel nach SGB XI erleichtern die Pflege, etwa Handschuhe oder Bettschutzeinlagen. Hilfsmittel nach SGB V dienen der Behandlung, etwa ein Beatmungsgerät oder eine Absaugpumpe. Zuständig sind unterschiedliche Kassen.

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