Ambulante Pflegedienste werden regelmäßig vom Medizinischen Dienst geprüft. Rechtsgrundlage ist § 114 SGB XI. Die Prüfungen erfolgen in der Regel unangemeldet oder kurzfristig angekündigt.
Was geprüft wird
Betrachtet werden unter anderem die pflegerische und medizinische Versorgung, der Umgang mit Menschen mit Demenz, die Organisation und das Qualitätsmanagement sowie die Pflegedokumentation. Grundlage sind bundesweit einheitliche Kriterien.
Was sich 2026 geändert hat
Zum 1. Juli 2026 wurden die Schulnoten für ambulante Pflegedienste abgelöst. An ihre Stelle tritt eine mehrstufige Darstellung der Ergebnisse. Ergebnisse aus Prüfungen davor behalten ihre Aussagekraft, sollten aber immer zusammen mit dem Prüfdatum genannt werden, damit klar ist, worauf sie sich beziehen.
Nach § 115 Abs. 1a SGB XI sind Pflegedienste verpflichtet, das Prüfergebnis zu veröffentlichen. Aquamarin Intensivpflege erhielt bei der Prüfung des Medizinischen Dienstes vom 21.04.2026 die Gesamtnote 1,0.

