Der Medizinische Dienst, kurz MD, ist eine unabhängige Institution der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er begutachtet unter anderem die Pflegebedürftigkeit und prüft die Qualität von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen.
MD statt MDK
Bis 2020 hieß die Institution Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, abgekürzt MDK. Seit der Reform ist sie organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und heißt schlicht Medizinischer Dienst. Die Abkürzung MDK ist damit überholt, hält sich aber hartnäckig in älteren Ratgebertexten.
Zwei unterschiedliche Aufgaben
Die erste Aufgabe ist die Begutachtung zur Feststellung des Pflegegrades. Dabei wird in einem persönlichen Termin eingeschätzt, wie selbstständig eine Person in sechs Lebensbereichen noch ist.
Die zweite Aufgabe ist die Qualitätsprüfung von Pflegediensten nach § 114 SGB XI. Geprüft werden unter anderem die pflegerische Versorgung, die Dokumentation und die Organisation.


