Die Potenzialerhebung ist eine ärztliche Untersuchung, die bei außerklinischer Intensivpflege einmal jährlich durchzuführen ist. Sie beantwortet die Frage, ob ein Potenzial besteht, die Beatmung zu reduzieren oder zu beenden beziehungsweise die Trachealkanüle zu entfernen.
Warum es sie gibt
Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass eine einmal begonnene Beatmung regelmäßig überprüft wird. Die Potenzialerhebung ist in § 37c Abs. 2 SGB V verankert. Näheres regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur außerklinischen Intensivpflege.
Wie sie abläuft
Durchgeführt wird sie von dafür qualifizierten Ärztinnen und Ärzten. Beurteilt werden unter anderem die Beatmungssituation, die Atemfunktion, die Fähigkeit zum Abhusten und die Schluckfunktion. Das Ergebnis wird dokumentiert und der Krankenkasse mit der Verordnung vorgelegt.
Wird ein Potenzial festgestellt, wird geprüft, ob ein Entwöhnungsversuch in einer spezialisierten Einrichtung angezeigt ist. Wird keines festgestellt, wird die Versorgung fortgeführt und im Folgejahr erneut geprüft.

