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Potenzialerhebung

Auch: Erhebung des Beatmungsentwöhnungspotenzials, Potenzialerhebung Beatmung

Potenzialerhebung

Potenzialerhebung – Die Potenzialerhebung ist eine ärztliche Untersuchung, die einmal jährlich prüft, ob eine Entwöhnung von der Beatmung oder eine Dekanülierung möglich erscheint.

Die Potenzialerhebung ist eine ärztliche Untersuchung, die bei außerklinischer Intensivpflege einmal jährlich durchzuführen ist. Sie beantwortet die Frage, ob ein Potenzial besteht, die Beatmung zu reduzieren oder zu beenden beziehungsweise die Trachealkanüle zu entfernen.

Warum es sie gibt

Der Gesetzgeber wollte sicherstellen, dass eine einmal begonnene Beatmung regelmäßig überprüft wird. Die Potenzialerhebung ist in § 37c Abs. 2 SGB V verankert. Näheres regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur außerklinischen Intensivpflege.

Wie sie abläuft

Durchgeführt wird sie von dafür qualifizierten Ärztinnen und Ärzten. Beurteilt werden unter anderem die Beatmungssituation, die Atemfunktion, die Fähigkeit zum Abhusten und die Schluckfunktion. Das Ergebnis wird dokumentiert und der Krankenkasse mit der Verordnung vorgelegt.

Wird ein Potenzial festgestellt, wird geprüft, ob ein Entwöhnungsversuch in einer spezialisierten Einrichtung angezeigt ist. Wird keines festgestellt, wird die Versorgung fortgeführt und im Folgejahr erneut geprüft.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ein Potenzial festgestellt wird?

Dann wird geprüft, ob ein Entwöhnungsversuch angezeigt ist, in der Regel in einer spezialisierten Einrichtung. Ob und wann das erfolgt, entscheidet das ärztliche Team gemeinsam mit der betroffenen Person.

Wer führt die Potenzialerhebung durch?

Sie wird von Ärztinnen und Ärzten mit besonderer Qualifikation durchgeführt, die dafür berechtigt sind. Die Anforderungen ergeben sich aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

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