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Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS)

Auch: OSAS, obstruktive Schlafapnoe, Schlafapnoe-Syndrom, OSA

Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS)

Obstruktives Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) – Beim obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom verschließen sich die oberen Atemwege im Schlaf wiederholt ganz oder teilweise. Es kommt zu Atempausen, Sauerstoffabfällen und kurzen Weckreaktionen.

Im Schlaf lässt die Spannung der Muskulatur im Rachen nach. Bei manchen Menschen fällt das Gewebe dabei so weit zusammen, dass der Atemweg vorübergehend verlegt wird. Der Brustkorb bewegt sich weiter, es strömt aber keine oder zu wenig Luft. Wiederholt sich das über die Nacht, spricht die Medizin vom obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom, kurz OSAS.

Was dabei im Körper passiert

Jede Atempause führt zu einem Abfall des Sauerstoffgehalts im Blut. Der Körper reagiert mit einer kurzen Weckreaktion, die meist nicht bewusst erinnert wird. Der Schlaf wird dadurch immer wieder unterbrochen und verliert seine Erholungsphasen. Betroffene wachen morgens auf, ohne sich ausgeruht zu fühlen.

Anzeichen, die auffallen

Häufig berichten Angehörige zuerst davon: lautes, unregelmäßiges Schnarchen, unterbrochen von Atempausen, danach ein hörbares Wiedereinsetzen der Atmung. Betroffene selbst schildern eher Tagesmüdigkeit, Konzentrationsprobleme, morgendliche Kopfschmerzen, Mundtrockenheit und einen unruhigen Schlaf. Die Einordnung dieser Beobachtungen erfolgt ärztlich.

Abklärung und Behandlung

Die Diagnostik liegt bei der Schlafmedizin. Üblich sind eine ambulante Messung während der Nacht zu Hause und, wenn nötig, eine ausführlichere Untersuchung im Schlaflabor. Erfasst werden unter anderem Atemfluss, Atembewegungen, Sauerstoffsättigung und Schlafstadien.

Die Behandlung richtet sich nach dem Befund und wird ärztlich festgelegt. Neben Maßnahmen zur Schlafposition und zur Behandlung begleitender Erkrankungen kommt häufig eine nächtliche Überdrucktherapie über eine Maske infrage. Wie ein solches Verfahren technisch abläuft, ist im Eintrag zur nicht-invasiven Beatmung beschrieben.

Bezug zur außerklinischen Intensivpflege

Ein OSAS allein ist kein Grund für eine intensivpflegerische Versorgung zu Hause. Relevant wird es dort, wo es als Begleiterkrankung neben einer chronischen Atemschwäche, einer neuromuskulären Erkrankung oder einer fortgeschrittenen Lungenerkrankung besteht. Dann fließt es in die ärztliche Einschätzung des Beatmungs- und Überwachungsbedarfs ein.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Was unterscheidet eine obstruktive von einer zentralen Schlafapnoe?

Bei der obstruktiven Form ist der Atemantrieb vorhanden, aber der Weg ist versperrt: Die Atembewegungen laufen weiter, es strömt jedoch keine Luft. Bei der zentralen Form fehlt der Atemantrieb selbst, die Atembewegung setzt aus. Beide Formen können auch gemischt auftreten. Die Unterscheidung trifft die Schlafmedizin.

Begründet ein OSAS außerklinische Intensivpflege?

Für sich genommen in der Regel nicht. Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V setzt einen besonders hohen Bedarf an Überwachung und sofortiger Intervention voraus. Ob dieser Bedarf vorliegt, stellt das behandelnde ärztliche Team fest und verordnet entsprechend. Die Krankenkasse entscheidet über die Genehmigung.

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