Heimbeatmung meint jede maschinelle Beatmung, die nicht im Krankenhaus stattfindet, sondern in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft. Sie kann invasiv über eine Trachealkanüle oder nicht-invasiv über eine Maske erfolgen und rund um die Uhr oder nur zeitweise nötig sein.
Voraussetzung sind eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse. Die pflegerische Versorgung übernehmen examinierte Pflegefachkräfte, bei außerklinischer Intensivpflege durchgehend.