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Verordnung außerklinischer Intensivpflege

Auch: Verordnung AKI, ärztliche Verordnung Intensivpflege

Verordnung außerklinischer Intensivpflege

Verordnung außerklinischer Intensivpflege – Die Verordnung außerklinischer Intensivpflege ist die ärztliche Anordnung, die zusammen mit der Genehmigung der Krankenkasse Voraussetzung für die Versorgung ist.

Ohne ärztliche Verordnung gibt es keine außerklinische Intensivpflege. Die Verordnung beschreibt, welche Leistungen in welchem zeitlichen Umfang erforderlich sind, und ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.

Wer verordnen darf

Verordnen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation. Welche Anforderungen dafür gelten, regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur außerklinischen Intensivpflege. Häufig erfolgt die Erstverordnung noch aus der Klinik heraus.

Der Weg bis zur Versorgung

Auf die Verordnung folgt der Antrag bei der Krankenkasse. Diese prüft und erteilt die Genehmigung. Erst danach kann die Versorgung durch einen Pflegedienst mit Vertrag nach § 132l SGB V beginnen. Parallel werden Hilfsmittel und Medizintechnik beschafft und der Ort der Versorgung geklärt.

Verordnung und Genehmigung sind befristet. Eine rechtzeitige Verlängerung ist wichtig, damit die Versorgung ohne Lücke weiterläuft. Bei diesen Schritten unterstützen Kliniksozialdienst und Pflegedienst.

Rechtsgrundlage

Häufige Fragen

Wer darf außerklinische Intensivpflege verordnen?

Nur Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation, die dafür berechtigt sind. Die Anforderungen ergeben sich aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Hausarztpraxis kann in der Folgeversorgung eingebunden sein.

Wie lange gilt eine Verordnung?

Verordnung und Genehmigung sind befristet und müssen rechtzeitig verlängert werden. Die Fristen im Einzelfall teilt die Krankenkasse im Bescheid mit.

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