Ohne ärztliche Verordnung gibt es keine außerklinische Intensivpflege. Die Verordnung beschreibt, welche Leistungen in welchem zeitlichen Umfang erforderlich sind, und ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenkasse.
Wer verordnen darf
Verordnen dürfen nur Ärztinnen und Ärzte mit besonderer Qualifikation. Welche Anforderungen dafür gelten, regelt die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur außerklinischen Intensivpflege. Häufig erfolgt die Erstverordnung noch aus der Klinik heraus.
Der Weg bis zur Versorgung
Auf die Verordnung folgt der Antrag bei der Krankenkasse. Diese prüft und erteilt die Genehmigung. Erst danach kann die Versorgung durch einen Pflegedienst mit Vertrag nach § 132l SGB V beginnen. Parallel werden Hilfsmittel und Medizintechnik beschafft und der Ort der Versorgung geklärt.
Verordnung und Genehmigung sind befristet. Eine rechtzeitige Verlängerung ist wichtig, damit die Versorgung ohne Lücke weiterläuft. Bei diesen Schritten unterstützen Kliniksozialdienst und Pflegedienst.



