Die Grundpflege bildet das Fundament der pflegerischen Versorgung und betrifft die elementarsten Bedürfnisse des täglichen Lebens. Wenn ein Mensch durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, sich selbstständig zu waschen, anzuziehen oder zu ernähren, kommt die Grundpflege zum Einsatz. Sie ist ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung und wird von professionellen Pflegediensten ebenso wie von pflegenden Angehörigen erbracht.
Doch was genau umfasst Grundpflege, wie unterscheidet sie sich von der Behandlungspflege, und welche Kosten werden übernommen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alle wesentlichen Aspekte verständlich und praxisnah – damit Sie wissen, welche Unterstützung Ihnen oder Ihren Angehörigen zusteht.
Was ist Grundpflege?
Grundpflege – in der Fachsprache auch als „Pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ bezeichnet – umfasst alle regelmäßigen Hilfen, die ein Mensch bei den grundlegenden Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt. Sie richtet sich an Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Alltagsverrichtungen eigenständig auszuführen.
Im Kern geht es bei der Grundpflege darum, die Würde und Lebensqualität der betroffenen Person zu wahren. Jeder Mensch hat das Recht auf eine saubere, gepflegte Erscheinung, auf ausreichende Ernährung und auf Unterstützung bei der Bewegung – unabhängig davon, wie stark die Einschränkungen sind.
Die Grundpflege wird nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XI) über die Pflegeversicherung finanziert. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Je nach Schwere der Beeinträchtigung stehen unterschiedliche Leistungen zur Verfügung, die entweder als Pflegegeld an Angehörige oder als Pflegesachleistungen an professionelle Dienste gezahlt werden.
Die drei Bereiche der Grundpflege
Die Grundpflege gliedert sich traditionell in drei große Bereiche, die zusammen das Spektrum der täglichen Versorgung abdecken:
Körperpflege
Der Bereich Körperpflege ist oft der umfangreichste Teil der Grundpflege und umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Hygiene und des Wohlbefindens:
- Waschen und Duschen: Ganz- oder Teilkörperwäsche, Haare waschen, Hautpflege nach dem Waschen
- Zahnpflege: Zähneputzen, Prothesenreinigung, Mundpflege
- Kämmen und Rasieren: Haarpflege, Bart- und Gesichtspflege
- Toilettengang: Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, Intimhygiene, Inkontinenzversorgung, Wechseln von Inkontinenzmaterial
- An- und Auskleiden: Unterstützung beim An- und Ausziehen, Auswahl wettergerechter Kleidung
Wichtig ist bei allen Maßnahmen der Körperpflege ein respektvoller Umgang. Die Intimsphäre der pflegebedürftigen Person wird stets gewahrt, und die Pflege orientiert sich an den individuellen Gewohnheiten und Wünschen.
Ernährung
Der zweite Bereich der Grundpflege betrifft die Ernährung und umfasst weit mehr als nur die reine Nahrungsaufnahme:
- Mundgerechte Zubereitung: Schneiden, Zerkleinern oder Pürieren von Speisen, Abmessen von Portionen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: Anreichen von Essen und Getränken, Unterstützung beim Kauen und Schlucken
- Ausreichende Flüssigkeitszufuhr: Überwachung der Trinkmenge, Anreichen von Getränken, Motivation zum Trinken
- Ernährung über Sonde: Bei Bedarf die Verabreichung von Sondennahrung – dieser Bereich kann je nach Art auch der Behandlungspflege zugeordnet werden
Besonders bei älteren Menschen und bei Personen mit Demenz ist die Sicherstellung einer ausreichenden Ernährung und Flüssigkeitszufuhr von entscheidender Bedeutung. Mangel- und Fehlernährung sind ein häufiges, aber vermeidbares Problem.
Mobilität
Der dritte Bereich umfasst alle Hilfen rund um die Beweglichkeit und Fortbewegung:
- Aufstehen und Zubettgehen: Hilfe beim Positionswechsel, Transfertechniken
- Lagern und Umlagern: Regelmäßiger Positionswechsel zur Vermeidung von Druckgeschwüren (Dekubitus)
- Gehen und Stehen: Begleitung beim Gehen, Unterstützung bei der Nutzung von Gehhilfen
- Treppensteigen: Sichere Begleitung auf Treppen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung: Begleitung bei Arztbesuchen und anderen Terminen außer Haus
Die Förderung der Mobilität ist nicht nur eine Versorgungsleistung, sondern auch eine wichtige präventive Maßnahme. Bewegung erhält die verbliebene Selbstständigkeit, beugt Muskelabbau vor und fördert das allgemeine Wohlbefinden. Bei Hilfe im Alltag setzen wir daher stets auf den Grundsatz: So viel Unterstützung wie nötig, so viel Eigenständigkeit wie möglich.
Grundpflege vs. Behandlungspflege
Ein häufiges Missverständnis betrifft die Abgrenzung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege. Beide sind wichtige Bestandteile der pflegerischen Versorgung, unterscheiden sich aber grundlegend:
Die Grundpflege umfasst die oben beschriebenen Hilfen bei den alltäglichen Verrichtungen – Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie wird über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert und setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus.
Die Behandlungspflege hingegen umfasst medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckermessung oder die Versorgung von Kathetern. Sie wird vom Arzt verordnet und über die Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet – ein Pflegegrad ist dafür nicht zwingend erforderlich.
In der Praxis gehen Grundpflege und Behandlungspflege häufig Hand in Hand. Ein professioneller Pflegedienst kann beides leisten und die Koordination übernehmen – das vereinfacht den Alltag für Betroffene und Angehörige erheblich.
Wer hat Anspruch auf Grundpflege?
Anspruch auf Leistungen der Grundpflege hat grundsätzlich jede Person, die einen anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) besitzt und in die gesetzliche Pflegeversicherung eingezahlt hat. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Auch Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen, allerdings nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ihnen steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu, der auch für grundpflegerische Leistungen eingesetzt werden kann.
Wichtig: Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einem Pflegeheim erbracht wird. Ausschlaggebend ist allein der anerkannte Pflegegrad. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung – lesen Sie dazu unseren ausführlichen Ratgeber oder nutzen Sie unsere individuelle Beratung.
Kosten und Kostenübernahme
Die Kosten für professionelle Grundpflege variieren je nach Region, Anbieter und Umfang der Leistungen. Grundsätzlich haben Sie bei der Finanzierung mehrere Möglichkeiten:
Pflegegeld
Wenn Angehörige die Grundpflege übernehmen, erhalten sie Pflegegeld – je nach Pflegegrad zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und steht den pflegenden Angehörigen frei zur Verfügung.
Pflegesachleistungen
Wird die Grundpflege von einem professionellen Pflegedienst erbracht, rechnet dieser direkt mit der Pflegekasse ab. Die Budgets liegen je nach Pflegegrad zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Werden die Budgets nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden – die sogenannte Kombinationsleistung.
Entlastungsbetrag
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zu. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden (bis 30. Juni). Alle Förderoptionen finden Sie auf unserer Seite zu Zuschüssen und Förderung.
Falls die Leistungen der Pflegeversicherung die tatsächlichen Kosten nicht vollständig decken, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt ergänzende Hilfe zur Pflege gewähren. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Grundpflege bei Aquamarin Pflege
Bei Aquamarin Pflege verstehen wir Grundpflege als weit mehr als eine Aneinanderreihung von Verrichtungen. Für uns ist jeder Pflegeeinsatz eine Begegnung zwischen Menschen – geprägt von Respekt, Geduld und aufrichtiger Zuwendung.
Unsere Pflegekräfte nehmen sich die Zeit, die es braucht. Sie kennen die individuellen Gewohnheiten und Vorlieben der betreuten Personen und gestalten die Pflege entsprechend. Denn wir wissen: Die Art, wie Grundpflege geleistet wird, hat einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität und das Wohlbefinden.
Wir arbeiten eng mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten zusammen und koordinieren bei Bedarf die Grundpflege mit der Behandlungspflege. So erhalten Sie alles aus einer Hand – zuverlässig, professionell und mit persönlicher Wärme.
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