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Intensivpflege-WG: Kosten, Finanzierung & Zuschüsse 2026

2. Juni 2026

Die Frage nach den Kosten einer Intensivpflege-WG bewegt fast jede Familie, die eine solche Versorgung in Betracht zieht. Die gute Nachricht vorweg: Der größte Teil der pflegerischen Versorgung wird von den Kostenträgern übernommen. Dennoch lohnt es sich, die einzelnen Bausteine genau zu verstehen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wer was zahlt, welche Eigenanteile anfallen können und welche Zuschüsse Ihnen 2026 zustehen.

Welche Kosten entstehen in einer Intensivpflege-WG?

Die Kosten einer Intensivpflege-WG setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den pflegerischen Leistungen (die weitgehend übernommen werden) und den Wohnkosten (die der Bewohner selbst trägt – vergleichbar mit einer eigenen Wohnung).

  • Außerklinische Intensivpflege: Beatmung, Absaugung, Überwachung – übernimmt die Krankenkasse.
  • Pflegerische Grundversorgung: Körperpflege, Mobilisation – über die Pflegekasse abgedeckt.
  • Miete und Nebenkosten: für das eigene Zimmer und die Gemeinschaftsflächen.
  • Verpflegung und Haushaltskasse: Lebensmittel, Hygieneartikel, gemeinsame Anschaffungen.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Die medizinische Versorgung in einer Intensivpflege-WG erfolgt im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V. Dieser eigenständige Leistungsanspruch wurde für Menschen mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege geschaffen und umfasst alle ärztlich verordneten Maßnahmen: die Beatmungspflege, das Absaugen, den Kanülenwechsel, die Vitalzeichenüberwachung und die Versorgung von Tracheostoma oder PEG-Sonde. Da intensivpflegebedürftige Menschen eine durchgehende fachliche Betreuung benötigen, deckt die Krankenkasse diese rund um die Uhr ab.

Für volljährige Versicherte fällt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung an, die auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme pro Kalenderjahr begrenzt ist. Darüber hinaus entstehen für die Behandlungspflege in der Regel keine Kosten.

Was übernimmt die Pflegekasse?

Ergänzend zur Intensivpflege leistet die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad. Bei Bewohnern einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft kommen mehrere Leistungen zusammen:

  • Pflegesachleistungen entsprechend dem Pflegegrad.
  • Wohngruppenzuschlag: ein monatlicher Pauschalbetrag speziell für Bewohner ambulant betreuter Wohngemeinschaften.
  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für Betreuungs- und Alltagsleistungen.
  • Anschubfinanzierung bei Gründung oder Neueinzug in eine Pflege-WG.

Einen vollständigen Überblick über alle Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zu Zuschüssen und Förderungen.

Welcher Eigenanteil bleibt?

Den größten Teil der Pflege tragen also Kranken- und Pflegekasse. Der verbleibende Eigenanteil betrifft im Wesentlichen die Wohnkosten: Miete, Nebenkosten, Verpflegung und die Haushaltskasse. Diese Kosten würden auch in einer eigenen Wohnung anfallen. Reicht das Einkommen nicht aus, können ergänzende Sozialleistungen wie die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder das Wohngeld beantragt werden.

Pflegegrad als Schlüssel zur Finanzierung

Die Höhe vieler Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Intensivpflegebedürftige Menschen erhalten in der Regel einen hohen Pflegegrad (4 oder 5). Falls noch kein Pflegegrad vorliegt oder dieser zu niedrig eingestuft wurde, lohnt sich ein Antrag bzw. Widerspruch. Wie das geht, erklären wir in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen.

Lassen Sie sich kostenlos beraten

Das Finanzierungssystem ist komplex – aber Sie müssen es nicht allein durchdringen. Wir unterstützen Sie bei Anträgen, klären die Kostenübernahme mit den Kassen und beraten Sie zu allen Zuschüssen. Kontaktieren Sie uns jetzt unter 0201 874 287 28. Die Beratung ist unverbindlich und kostenlos.

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