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Behandlungspflege: Was sie umfasst und wer die Kosten trägt

7. Oktober 2026

Neben der alltäglichen Grundversorgung benötigen viele pflegebedürftige Menschen auch medizinische Unterstützung im häuslichen Umfeld. Hier kommt die Behandlungspflege ins Spiel: Sie umfasst alle medizinischen und pflegerischen Maßnahmen, die auf ärztliche Anordnung von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Von der Medikamentengabe über die Wundversorgung bis hin zur Beatmungspflege – die Behandlungspflege sichert die medizinische Versorgung außerhalb des Krankenhauses.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen zur Behandlungspflege gehören, wie sie sich von der Grundpflege unterscheidet, wer die Kosten trägt und wie Sie die Verordnung erhalten. Denn wer seine Ansprüche kennt, kann die Versorgung optimal organisieren.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege – auch häusliche Krankenpflege genannt – bezeichnet die Durchführung medizinischer Maßnahmen durch Pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld. Sie ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert und wird daher nicht von der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenversicherung finanziert. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Grundpflege.

Die Behandlungspflege dient einem klar definierten Zweck: Sie soll eine Krankenhausbehandlung verkürzen oder vermeiden, eine ärztliche Behandlung ergänzen oder absichern und die medizinische Versorgung im gewöhnlichen Lebensumfeld der betroffenen Person ermöglichen. Damit ist sie ein unverzichtbarer Baustein der ambulanten Gesundheitsversorgung.

Ein entscheidender Punkt: Behandlungspflege setzt keinen Pflegegrad voraus. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad können Behandlungspflege erhalten, wenn ein Arzt diese verordnet. Das macht sie zu einer wichtigen Leistung für alle, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei chronischen Erkrankungen medizinische Unterstützung zu Hause benötigen.

Behandlungspflege: Was sie umfasst und wer die Kosten trägt

Typische Leistungen der Behandlungspflege

Das Spektrum der Behandlungspflege ist breit gefächert und richtet sich nach dem individuellen medizinischen Bedarf. Die häufigsten Leistungen umfassen:

Medikamentenmanagement

  • Medikamentengabe: Überwachte Verabreichung von Tabletten, Tropfen, Salben und Injektionen
  • Insulininjektionen: Regelmäßige Insulingabe bei Diabetes mellitus, einschließlich Blutzuckerkontrolle
  • Infusionstherapie: Anlegen, Überwachen und Entfernen von Infusionen

Wundversorgung

  • Wundpflege: Reinigung, Desinfektion und Verbandwechsel bei akuten und chronischen Wunden
  • Dekubitusversorgung: Behandlung und Prävention von Druckgeschwüren
  • Stomaversorgung: Pflege und Wechsel von künstlichen Körperöffnungen

Vitalzeichenkontrolle und Monitoring

  • Blutdruckmessung: Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Blutdruckwerte
  • Blutzuckermessung: Monitoring bei Diabetes und Anpassung der Insulindosis
  • Temperaturkontrolle: Überwachung bei fieberhaften Erkrankungen oder nach Operationen

Spezielle pflegerische Maßnahmen

  • Katheterpflege: Versorgung und Wechsel von Blasen- und Venenkathetern
  • Absaugen von Sekreten: Freihalten der Atemwege, insbesondere bei tracheotomierten Patienten
  • Beatmungspflege: Überwachung und Betreuung von beatmungspflichtigen Patienten
  • Kompressionstherapie: Anlegen von Kompressionsverbänden und -strümpfen

Bei besonders komplexen Versorgungssituationen – etwa bei beatmungspflichtigen Patienten – spricht man von außerklinischer Intensivpflege. Diese stellt die höchste Stufe der Behandlungspflege dar und erfordert speziell geschulte Fachkräfte.

Behandlungspflege vs. Grundpflege

Die Unterscheidung zwischen Behandlungspflege und Grundpflege ist nicht nur für das Verständnis wichtig, sondern hat handfeste finanzielle Auswirkungen:

  • Rechtsgrundlage: Behandlungspflege basiert auf dem SGB V (Krankenversicherung), Grundpflege auf dem SGB XI (Pflegeversicherung).
  • Verordnung: Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet, Grundpflege wird über den Pflegegrad abgedeckt.
  • Kostenübernahme: Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse, Grundpflege die Pflegekasse.
  • Voraussetzungen: Für Behandlungspflege ist kein Pflegegrad nötig, für Grundpflege-Sachleistungen schon.
  • Durchführung: Behandlungspflege darf nur von examinierten Pflegefachkräften erbracht werden, Grundpflege kann auch von geschulten Hilfskräften oder Angehörigen geleistet werden.

In der Praxis benötigen viele Pflegebedürftige sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege. Ein guter Pflegedienst koordiniert beides und stellt sicher, dass die Abrechnungswege korrekt genutzt werden – damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten.

Verordnung durch den Arzt

Behandlungspflege kann nur auf Verordnung eines Arztes erbracht und abgerechnet werden. Der Verordnungsprozess läuft in der Regel wie folgt ab:

Schritt 1: Ärztliche Verordnung

Ihr Haus- oder Facharzt stellt fest, dass medizinische Pflege im häuslichen Umfeld notwendig ist, und füllt das Formular „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (Muster 12) aus. Darauf sind die genauen Maßnahmen, die Häufigkeit und die voraussichtliche Dauer vermerkt.

Schritt 2: Genehmigung durch die Krankenkasse

Die Verordnung muss innerhalb von drei Tagen bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese prüft den Antrag und erteilt in der Regel innerhalb weniger Tage die Genehmigung. Bis zur Genehmigung darf der Pflegedienst bereits mit der Versorgung beginnen.

Schritt 3: Durchführung durch den Pflegedienst

Nach der Genehmigung übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die verordneten Maßnahmen. Die Pflegefachkräfte dokumentieren jeden Einsatz sorgfältig und berichten dem behandelnden Arzt regelmäßig über den Verlauf.

Erstverordnungen gelten in der Regel für bis zu 14 Tage. Folgeverordnungen können für längere Zeiträume ausgestellt werden, bei dauerhafter Notwendigkeit auch unbefristet. Wenn Sie Unterstützung bei der Verordnung und Genehmigung benötigen, hilft Ihnen unsere Hilfe bei der Antragstellung weiter.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die gute Nachricht: Behandlungspflege wird in aller Regel vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Versicherte ab 18 Jahren zahlen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung plus 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage. Die maximale jährliche Zuzahlung ist auf zwei Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt – bei chronisch Kranken auf ein Prozent.

Diese Regelung gilt für alle gesetzlich Versicherten. Privat Versicherte sollten die genauen Bedingungen ihres Tarifs prüfen – in der Regel werden die Kosten ebenfalls übernommen, die Modalitäten können jedoch abweichen.

Da die Behandlungspflege über die Krankenkasse abgerechnet wird und die Grundpflege über die Pflegekasse, stehen Ihnen im Ergebnis zwei getrennte Budgets zur Verfügung. Eine kluge Kombination beider Leistungsarten kann die Gesamtversorgung erheblich verbessern, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Behandlungspflege bei Aquamarin Pflege

Bei Aquamarin Pflege erbringen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte die Behandlungspflege. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen der medizinischen Pflege – von der täglichen Medikamentengabe bis zur komplexen häuslichen Intensivpflege.

Was uns auszeichnet, ist die Verbindung von fachlicher Exzellenz und menschlicher Zuwendung. Medizinische Pflege ist für viele Betroffene mit Unsicherheit und Sorgen verbunden. Unsere Pflegekräfte nehmen sich deshalb die Zeit, Maßnahmen zu erklären, Fragen zu beantworten und Vertrauen aufzubauen. Wir arbeiten dabei eng mit den behandelnden Ärzten zusammen und sorgen für eine lückenlose Dokumentation und Kommunikation.

Wir übernehmen auch die gesamte organisatorische Abwicklung: von der Einreichung der Verordnung bei der Krankenkasse über die Abrechnung bis hin zur Koordination von Folgeverordnungen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt – die Genesung und das Wohlbefinden.

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