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Häusliche Intensivpflege · 1:1-Versorgung

Häusliche Intensivpflege – qualifizierte Pflege in den eigenen vier Wänden

Wenn die Versorgung medizinisch anspruchsvoll wird und gleichzeitig zuhause stattfinden soll: Aquamarin Pflege übernimmt die Behandlungspflege, Beobachtung und Begleitung – Tag und Nacht.

Versorgung zuhause 1:1-Betreuung Entlastung für Angehörige MD-Note 1,0
Intensivpflege erklärt

Was bedeutet häusliche Intensivpflege?

Häusliche Intensivpflege bezeichnet die spezialisierte pflegerische Versorgung in der eigenen Wohnung, wenn der medizinisch-pflegerische Bedarf weit über die normale ambulante Pflege hinausgeht. Sie ermöglicht es Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben – mit Familie, Freunden und allem Gewohnten um sich herum.

Häusliche Intensivpflege ist in der Regel eingebettet in die außerklinische Intensivpflege (AKI) nach § 37c SGB V. Sie kann ergänzend zu Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) erbracht werden.

Häusliche Intensivpflege ist nicht dasselbe wie „24-Stunden-Betreuung". Wir leisten medizinische Behandlungspflege durch examinierte Fachkräfte – nicht haushaltsnahe Live-In-Betreuung.

Wer profitiert von häuslicher Intensivpflege?

Wachkoma-Patient:innen

Apallisches Syndrom – stabile, aber pflegerisch komplexe Situationen.

Schwere neurologische Erkrankungen

Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium, ALS, Muskeldystrophien.

Hohe Querschnittlähmungen

Tetraplegie mit Beatmungsbedarf oder umfassendem pflegerischem Aufwand.

Menschen nach langer ICU-Behandlung

Versorgung im Anschluss an Intensivstation – wenn eine Rückkehr in den Alltag medizinisch begleitet werden muss.

Palliative Situationen

Würdige, kompetente Pflege in der letzten Lebensphase – in Abstimmung mit Hospizdiensten und Palliativ-Medizinern.

Was unsere häusliche Intensivpflege umfasst

Behandlungspflege (SGB V)

Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung – z. B. Wundversorgung, Injektionen, Inhalationen, PEG-Pflege.

Grundpflege (SGB XI)

Körperpflege, Lagerung, Mobilisation, Hilfe bei Mahlzeiten – als Ergänzung zur Behandlungspflege.

Pflegedokumentation

Lückenlose Dokumentation für Arzt, Krankenkasse und MD-Prüfung.

Angehörigenberatung

Schulung, Information, emotionale Begleitung – damit du als Angehöriger nicht allein bist.

Koordination

Vermittlung von Therapeuten, Sanitätshäusern, Hospizdiensten – alles aus einer Hand.

Verhinderungspflege & Co.

Beratung zur Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) – damit pflegende Angehörige Pausen bekommen.

Vom Erstkontakt bis zur stabilen Versorgung

Erstgespräch
Unverbindlich, kostenfrei, telefonisch oder bei dir zuhause. Wir hören zu und schätzen den Bedarf ein.
Bedarfsklärung mit Arzt & Krankenkasse
Wir helfen bei der Verordnung, dem Antrag und der Kommunikation mit der Krankenkasse.
Pflegeplanung
Erstellung eines individuellen Pflegeplans, Festlegung des Versorgungsumfangs, Teamzusammenstellung.
Einarbeitung
Bei Übernahme aus Klinik oder Wechsel des Anbieters begleiten wir die Übergabe sorgfältig.
Laufende Versorgung
Lückenlose Pflege durch ein festes Team. Regelmäßige Pflegevisiten zur Qualitätssicherung.

Rechtsgrundlage und Finanzierung

Rechts-Eckdaten
Behandlungspflege § 37 SGB V
Intensivpflege § 37c SGB V (AKI)
Pflegegrad §§ 14, 15 SGB XI
Verhinderungspflege § 39 SGB XI
Kurzzeitpflege § 42 SGB XI
1,0
Sehr gut

MD-Prüfung 2026: Bestnote für unsere Pflegequalität

Am 21.04.2026 hat der Medizinische Dienst Nordrhein unseren ambulanten Pflegedienst nach § 114 SGB XI geprüft – Gesamtergebnis: 1,0. NRW-Durchschnitt: 1,6.

Prüfbericht ansehen

Häusliche Intensivpflege in diesen Städten

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Krankenpflege und häuslicher Intensivpflege?

Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (Behandlungspflege) deckt einzelne medizinische Verrichtungen ab – z. B. Wundverband, Injektion. Häusliche Intensivpflege im Rahmen der AKI nach § 37c SGB V ist eine wesentlich umfangreichere, oft 24/7-Versorgung bei dauerhaft hohem pflegerischem Bedarf.

Brauche ich einen Pflegegrad für häusliche Intensivpflege?

Nicht zwingend. Die AKI-Leistung selbst wird über die Krankenkasse abgerechnet und ist unabhängig vom Pflegegrad. Allerdings ergänzen Pflegegrad-Leistungen häufig die häusliche Versorgung sinnvoll.

Können Angehörige bei der Pflege mitwirken?

Ja, wenn gewünscht. Wir verstehen uns als Team mit der Familie. Wir leiten an, schulen und entlasten – die Hauptverantwortung für die Fachpflege bleibt aber bei uns.

Wie wird die Privatsphäre gewahrt?

Unsere Pflegekräfte sind geschult, das Zuhause unserer Klient:innen als ihren persönlichen Raum zu respektieren. Wir arbeiten diskret, nehmen Rücksicht und besprechen alle Abläufe offen.

Was ist Verhinderungspflege und wann brauche ich sie?

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson (z. B. Angehörige) ausfällt – Urlaub, Krankheit, Auszeit. Bis zu 6 Wochen pro Jahr werden bezuschusst. Wir beraten gerne dazu.

Kann häusliche Intensivpflege auch nur stundenweise erfolgen?

Ja, je nach Verordnung und Bedarf. Die Spanne reicht von wenigen Stunden täglich bis zur kompletten 24/7-Präsenz.

Was, wenn die Pflege zuhause an Grenzen stößt?

Wir prüfen gemeinsam, ob ein Umzug in eine unserer Intensiv-Wohngemeinschaften eine sinnvolle Alternative ist – mit gleichbleibender Versorgungsqualität, aber mehr Sicherheit für komplexe Fälle.

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Bereit für ein erstes Gespräch?

Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause – unverbindlich, ohne Verpflichtung und mit Respekt vor Ihrer Zeit und Ihrer Situation.