Wenn die Versorgung medizinisch anspruchsvoll wird und gleichzeitig zuhause stattfinden soll: Aquamarin Pflege übernimmt die Behandlungspflege, Beobachtung und Begleitung – Tag und Nacht.
Häusliche Intensivpflege bezeichnet die spezialisierte pflegerische Versorgung in der eigenen Wohnung, wenn der medizinisch-pflegerische Bedarf weit über die normale ambulante Pflege hinausgeht. Sie ermöglicht es Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben – mit Familie, Freunden und allem Gewohnten um sich herum.
Häusliche Intensivpflege ist in der Regel eingebettet in die außerklinische Intensivpflege (AKI) nach § 37c SGB V. Sie kann ergänzend zu Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) erbracht werden.
Apallisches Syndrom – stabile, aber pflegerisch komplexe Situationen.
Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium, ALS, Muskeldystrophien.
Tetraplegie mit Beatmungsbedarf oder umfassendem pflegerischem Aufwand.
Versorgung im Anschluss an Intensivstation – wenn eine Rückkehr in den Alltag medizinisch begleitet werden muss.
Würdige, kompetente Pflege in der letzten Lebensphase – in Abstimmung mit Hospizdiensten und Palliativ-Medizinern.
Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung – z. B. Wundversorgung, Injektionen, Inhalationen, PEG-Pflege.
Körperpflege, Lagerung, Mobilisation, Hilfe bei Mahlzeiten – als Ergänzung zur Behandlungspflege.
Lückenlose Dokumentation für Arzt, Krankenkasse und MD-Prüfung.
Schulung, Information, emotionale Begleitung – damit du als Angehöriger nicht allein bist.
Vermittlung von Therapeuten, Sanitätshäusern, Hospizdiensten – alles aus einer Hand.
Beratung zur Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) – damit pflegende Angehörige Pausen bekommen.
Häusliche Intensivpflege wird in der Regel im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege (AKI) nach § 37c SGB V erbracht. Daneben können Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) in Anspruch genommen werden – z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege.
Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Was über die Krankenkasse läuft (Behandlungspflege, AKI), was über die Pflegekasse (Grundpflege, Entlastungsbetrag). Wir unterstützen dich dabei, damit beide Töpfe optimal genutzt werden.
Am 21.04.2026 hat der Medizinische Dienst Nordrhein unseren ambulanten Pflegedienst nach § 114 SGB XI geprüft – Gesamtergebnis: 1,0. NRW-Durchschnitt: 1,6.
Prüfbericht ansehenHäusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (Behandlungspflege) deckt einzelne medizinische Verrichtungen ab – z. B. Wundverband, Injektion. Häusliche Intensivpflege im Rahmen der AKI nach § 37c SGB V ist eine wesentlich umfangreichere, oft 24/7-Versorgung bei dauerhaft hohem pflegerischem Bedarf.
Nicht zwingend. Die AKI-Leistung selbst wird über die Krankenkasse abgerechnet und ist unabhängig vom Pflegegrad. Allerdings ergänzen Pflegegrad-Leistungen häufig die häusliche Versorgung sinnvoll.
Ja, wenn gewünscht. Wir verstehen uns als Team mit der Familie. Wir leiten an, schulen und entlasten – die Hauptverantwortung für die Fachpflege bleibt aber bei uns.
Unsere Pflegekräfte sind geschult, das Zuhause unserer Klient:innen als ihren persönlichen Raum zu respektieren. Wir arbeiten diskret, nehmen Rücksicht und besprechen alle Abläufe offen.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ist eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson (z. B. Angehörige) ausfällt – Urlaub, Krankheit, Auszeit. Bis zu 6 Wochen pro Jahr werden bezuschusst. Wir beraten gerne dazu.
Ja, je nach Verordnung und Bedarf. Die Spanne reicht von wenigen Stunden täglich bis zur kompletten 24/7-Präsenz.
Wir prüfen gemeinsam, ob ein Umzug in eine unserer Intensiv-Wohngemeinschaften eine sinnvolle Alternative ist – mit gleichbleibender Versorgungsqualität, aber mehr Sicherheit für komplexe Fälle.
Wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause – unverbindlich, ohne Verpflichtung und mit Respekt vor Ihrer Zeit und Ihrer Situation.