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Außerklinische Intensivpflege · 1,0 sehr gut (MD 2026)

Außerklinische Intensivpflege in Essen & Gelsenkirchen

Spezialisierte 1:1-Versorgung bei dauerhaftem intensivpflegerischem Bedarf – im eigenen Zuhause, in unseren Intensiv-WGs oder in der stationären Pflegeeinrichtung. Vom Medizinischen Dienst mit Bestnote 1,0 ausgezeichnet.

MD-Note 1,0 (2026) 24/7-Versorgung Qualifizierte Fachkräfte Nach AKI-RL des G-BA
Klar erklärt

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37c SGB V. Sie wurde 2020 mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) geschaffen und löst die vorherigen Regelungen zur ambulanten Intensivpflege ab.

Anspruch haben Menschen mit besonders hohem, dauerhaftem pflegerischem Versorgungsbedarf – typischerweise bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung, Tracheostoma oder anderen lebenserhaltenden Maßnahmen, die eine ständige Bereitschaft qualifizierter Pflegefachkräfte erfordern.

Geregelt ist die Leistung in der AKI-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (AKI-RL) sowie in der Rahmenempfehlung des GKV-Spitzenverbandes nach § 132l Abs. 1 SGB V (in Kraft seit 1. Juli 2023).

Wichtig: AKI ist eine Leistung der Krankenkasse (SGB V) – nicht der Pflegekasse (SGB XI). Sie wird zusätzlich zu Pflegegrad-Leistungen gewährt und muss separat verordnet und genehmigt werden.

Für wen ist die außerklinische Intensivpflege gedacht?

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit medizinisch begründetem dauerhaftem intensivpflegerischem Bedarf nach AKI-RL.

Beatmungspflichtige Menschen

Invasive Beatmung über Trachealkanüle oder nicht-invasive Maskenbeatmung mit hohem Überwachungsbedarf.

Menschen mit Tracheostoma

Dauerhafter Zugang zur Luftröhre mit regelmäßiger Pflege, Absaugung und Kontrolle.

Menschen im eigenen Zuhause

Versorgung in der gewohnten Umgebung, mit Familie und Bezugspersonen.

Bewohner unserer Intensiv-WGs

Gemeinschaftliches Wohnen mit 24/7-Pflegepräsenz für mehr Lebensqualität.

Komplexe neurologische Fälle

z. B. Wachkoma, ALS, hohe Querschnittlähmungen, Muskeldystrophien.

Was die außerklinische Intensivpflege umfasst

Aquamarin Pflege bietet die vollständige Bandbreite der nach AKI-RL vorgesehenen Leistungen.

24/7-Pflegepräsenz

Lückenlose Versorgung durch examinierte Pflegefachkräfte – Tag, Nacht, Wochenende, Feiertag.

1:1-Betreuung

Eine Pflegekraft pro Person im Dienst – ohne paralleles Versorgen mehrerer Patienten.

Beatmungsmanagement

Überwachung der Beatmung, Kontrolle der Vitalparameter, Tubuspflege, Sekretmanagement, Notfallbereitschaft.

Tracheostoma-Pflege

Kanülenwechsel, Stomapflege, Absaugung, Verbandwechsel nach Hygienestandard.

Medikamentengabe

Versorgung nach ärztlicher Verordnung – einschließlich Sondenkost, Infusionen und PEG-Pflege.

Dokumentation

Lückenlose Pflegedokumentation nach gesetzlichem Standard.

Angehörigenberatung

Anleitung, Schulung und Entlastung für Familie und Bezugspersonen.

Koordination

Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Hilfsmittelversorgern und Sanitätshäusern.

So läuft der Weg zur außerklinischen Intensivpflege ab

Ärztliche Verordnung
Ein hierfür besonders qualifizierter Arzt stellt die Verordnung aus (§ 37c SGB V i. V. m. AKI-RL). Das ist eine Voraussetzung – nicht jeder Arzt darf AKI verordnen.
Antrag bei der Krankenkasse
Wir helfen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt beim Antrag. Die Krankenkasse prüft den Anspruch, ggf. unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes (MD).
Erhebung des Versorgungsbedarfs
Anhand des MD-Erhebungsinstruments wird der konkrete Bedarf festgelegt: Wie viele Stunden, welche Leistungen, welcher Versorgungsort.
Genehmigung
Bei positivem Bescheid übernimmt die Krankenkasse die Kosten in voller Höhe – ohne Selbstbeteiligung für die AKI-Leistung selbst.
Versorgungsbeginn
Wir stellen ein qualifiziertes Team zusammen, koordinieren mit Klinik (bei Überleitung), Hilfsmittelversorgern und Therapeuten und beginnen die Versorgung.
Regelmäßige Überprüfung
Die Genehmigung ist befristet. Die AKI-RL sieht turnusmäßige Folgeverordnungen vor, um den Bedarf neu zu bewerten.

Rechtsgrundlage & Kostenübernahme

Rechts-Eckdaten
Anspruchsgrundlage § 37c SGB V
Richtlinie AKI-RL (G-BA)
Rahmenempfehlung § 132l SGB V (seit 01.07.2023)
Verordnung durch Besonders qualifizierte Ärzte
Genehmigung Krankenkasse + ggf. MD-Prüfung
Kostenträger Gesetzliche Krankenversicherung
1,0
Sehr gut

MD-Prüfung 2026: Bestnote für unsere Pflegequalität

Am 21.04.2026 hat der Medizinische Dienst Nordrhein unseren ambulanten Pflegedienst nach § 114 SGB XI geprüft – Gesamtergebnis: 1,0 (sehr gut). Der NRW-Landesdurchschnitt liegt bei 1,6.

Prüfbericht ansehen

In diesen Städten sind wir für dich da

Wir versorgen Klient:innen und ihre Familien in Essen, Gelsenkirchen und im gesamten Ruhrgebiet.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Anspruch haben Versicherte mit medizinisch begründetem dauerhaftem intensivpflegerischem Bedarf – typischerweise bei Beatmung oder Tracheostoma. Die ärztliche Verordnung muss durch einen besonders qualifizierten Arzt erfolgen. Die Krankenkasse prüft den Anspruch unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes.

Wer zahlt die außerklinische Intensivpflege?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der AKI-Leistung in voller Höhe. Unterkunft und Verpflegung in stationären Settings oder einer Intensiv-WG sind ggf. separat zu tragen.

Wie unterscheidet sich AKI vom Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI). Die AKI ist eine Leistung der Krankenversicherung (SGB V). Beide können parallel gewährt werden und ergänzen sich.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden (mit MD-Begutachtung: fünf Wochen) – § 13 Abs. 3a SGB V. Bei medizinischer Dringlichkeit ist eine Genehmigung auch kurzfristig möglich.

Wo findet die außerklinische Intensivpflege statt?

AKI ist möglich im eigenen Zuhause, in spezialisierten Intensivpflege-Wohngemeinschaften oder in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Der Versorgungsort wird im Antragsverfahren festgelegt.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja. Du hast das Recht auf freie Wahl des Leistungserbringers. Ein Wechsel ist jederzeit möglich – wir unterstützen dich bei der Überleitung.

Welche Qualifikation haben Aquamarins Pflegekräfte?

Für die Versorgung beatmungspflichtiger Menschen setzen wir ausschließlich Fachkräfte ein, die die in der Rahmenempfehlung definierten Anforderungen erfüllen: mindestens 24 Monate Berufserfahrung in der Intensiv- oder Anästhesiepflege plus mindestens 120 Stunden anerkannte Weiterbildung in der außerklinischen Beatmung.

Was, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wir unterstützen dich dabei mit unserer Erfahrung – inklusive Kontakt zum verordnenden Arzt und gegebenenfalls Beratung zu Sozialgerichten.

Spezialisierte Themen-Vertiefungen

Lassen Sie uns über Ihre Versorgung sprechen.

Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – persönlich, kostenfrei und ohne Verpflichtung. Auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort.