Invasive und nicht-invasive Beatmung in den eigenen vier Wänden oder in unseren Intensiv-WGs. Versorgt von Pflegefachkräften, die die Qualifikationsanforderungen der § 132l-Rahmenempfehlung erfüllen.
Beatmungspflege ist die spezialisierte pflegerische Versorgung von Menschen, die dauerhaft oder zeitweise auf eine maschinelle Beatmung angewiesen sind – außerhalb der Klinik, in der vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer spezialisierten Wohngemeinschaft.
Rechtlich ist die Beatmungspflege Teil der außerklinischen Intensivpflege (AKI) nach § 37c SGB V. Für die Versorgung beatmungspflichtiger Menschen gelten besondere Qualitätsanforderungen, die in der Rahmenempfehlung des GKV-Spitzenverbandes vom 3. April 2023 festgelegt sind.
Beatmung über Trachealkanüle (Tracheostoma) – mit oder ohne Sprechventil.
Beatmung über Maske (NIV) – z. B. bei COPD, Schlafapnoe oder neuromuskulären Erkrankungen.
ALS, Muskeldystrophie, Spinale Muskelatrophie, Myasthenie und vergleichbare Krankheitsbilder.
Wenn die Lungenfunktion dauerhaft die Heimbeatmung erfordert.
Menschen nach langer Intensivstation-Behandlung, deren Beatmung nicht entwöhnt werden konnte.
Kontinuierliche Kontrolle von Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz, Beatmungsparametern und Vigilanz.
Bedienung, Kontrolle und Pflege des Beatmungsgeräts; Erkennen von Alarmen und Fehlfunktionen.
Aseptischer Kanülenwechsel, Stomapflege, Sekretmanagement, Absaugen.
Reanimationsfähigkeit, manuelle Beatmung mit Ambu-Beutel, dokumentierte Notfallpläne.
Versorgung nach KRINKO-Empfehlungen und RKI-Richtlinien; gerätespezifische Hygiene.
Auf Wunsch Anleitung von Angehörigen für Notfälle und tägliche Routinen.
Die Beatmungspflege wird im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V erbracht. Für die Versorgung beatmungspflichtiger Menschen gelten erhöhte Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte.
Gemäß der Rahmenempfehlung nach § 132l Abs. 1 SGB V vom 3. April 2023 (in Kraft seit 1. Juli 2023) müssen Pflegefachkräfte in der außerklinischen Beatmung mindestens 24 Monate Berufserfahrung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege oder vergleichbaren Fachbereichen vorweisen sowie eine anerkannte Weiterbildung im Umfang von mindestens 120 Stunden in der außerklinischen Beatmung absolviert haben.
Aquamarin Pflege erfüllt diese Anforderungen ausnahmslos. Die Kosten der Beatmungspflege trägt die gesetzliche Krankenkasse vollständig.
Am 21.04.2026 hat der Medizinische Dienst Nordrhein unseren ambulanten Pflegedienst nach § 114 SGB XI geprüft – Gesamtergebnis: 1,0. NRW-Durchschnitt: 1,6.
Prüfbericht ansehenBei invasiver Beatmung erfolgt der Atemzugang über eine Trachealkanüle direkt in die Luftröhre. Bei nicht-invasiver Beatmung (NIV) wird die Atemluft über eine Mund-Nasen-Maske oder Vollgesichtsmaske zugeführt – ohne Eingriff in die Atemwege.
Die Rahmenempfehlung nach § 132l SGB V verlangt mindestens 24 Monate Berufserfahrung in Intensiv- oder Anästhesiepflege sowie eine anerkannte Weiterbildung von mindestens 120 Stunden in der außerklinischen Beatmung.
In der Regel ja. Voraussetzung ist eine stabile häusliche Situation, ausreichend Platz für die Pflegekraft und das Beatmungs-Equipment sowie die ärztliche Genehmigung der Heim-Beatmung.
24/7-Präsenz einer qualifizierten Fachkraft, kontinuierliche Vitalparameter-Überwachung, redundante Notfall-Ausstattung (Ambu-Beutel, Ersatz-Kanüle, Notfallplan) und definierte Eskalationswege zu Arzt und Rettungsdienst.
Die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V.
Beatmungsgerät, Absauggerät, Pulsoximeter, Notfall-Ambu-Beutel, Verbrauchsmaterial – stellt in der Regel ein Sanitätshaus / Homecare-Provider zur Verfügung. Wir koordinieren die Versorgung.
Ja. Wir bieten gezielte Anleitungen für Familien an – z. B. zum Erkennen von Notfällen, zur sicheren Lagerung oder zur Beruhigung des Patienten. Die fachpflegerische Hauptverantwortung bleibt aber bei uns.
Wir beraten Sie persönlich – unverbindlich und mit Erfahrung aus über einem Jahrzehnt Beatmungspflege.