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Beatmungspflege · Spezialqualifizierte Fachkräfte

Beatmungspflege zuhause – sicher, qualifiziert, 24/7

Invasive und nicht-invasive Beatmung in den eigenen vier Wänden oder in unseren Intensiv-WGs. Versorgt von Pflegefachkräften, die die Qualifikationsanforderungen der § 132l-Rahmenempfehlung erfüllen.

120 h Beatmungs-Weiterbildung 24/7-Bereitschaft Notfall-Konzept vor Ort MD-Note 1,0
Beatmungspflege erklärt

Was ist außerklinische Beatmungspflege?

Beatmungspflege ist die spezialisierte pflegerische Versorgung von Menschen, die dauerhaft oder zeitweise auf eine maschinelle Beatmung angewiesen sind – außerhalb der Klinik, in der vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer spezialisierten Wohngemeinschaft.

Rechtlich ist die Beatmungspflege Teil der außerklinischen Intensivpflege (AKI) nach § 37c SGB V. Für die Versorgung beatmungspflichtiger Menschen gelten besondere Qualitätsanforderungen, die in der Rahmenempfehlung des GKV-Spitzenverbandes vom 3. April 2023 festgelegt sind.

Für wen ist die Beatmungspflege gedacht?

Invasiv beatmete Menschen

Beatmung über Trachealkanüle (Tracheostoma) – mit oder ohne Sprechventil.

Nicht-invasiv beatmete Menschen

Beatmung über Maske (NIV) – z. B. bei COPD, Schlafapnoe oder neuromuskulären Erkrankungen.

Neuromuskuläre Erkrankungen

ALS, Muskeldystrophie, Spinale Muskelatrophie, Myasthenie und vergleichbare Krankheitsbilder.

COPD und chronische Atemversagen

Wenn die Lungenfunktion dauerhaft die Heimbeatmung erfordert.

Post-ICU-Versorgung

Menschen nach langer Intensivstation-Behandlung, deren Beatmung nicht entwöhnt werden konnte.

Was unsere Beatmungspflege umfasst

Vitalparameter-Überwachung

Kontinuierliche Kontrolle von Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz, Beatmungsparametern und Vigilanz.

Beatmungsgerät-Management

Bedienung, Kontrolle und Pflege des Beatmungsgeräts; Erkennen von Alarmen und Fehlfunktionen.

Tracheostoma-Pflege

Aseptischer Kanülenwechsel, Stomapflege, Sekretmanagement, Absaugen.

Notfall-Bereitschaft

Reanimationsfähigkeit, manuelle Beatmung mit Ambu-Beutel, dokumentierte Notfallpläne.

Hygienestandards

Versorgung nach KRINKO-Empfehlungen und RKI-Richtlinien; gerätespezifische Hygiene.

Angehörigen-Schulung

Auf Wunsch Anleitung von Angehörigen für Notfälle und tägliche Routinen.

So organisieren wir die Beatmungspflege

Verordnung & Antrag
Ärztliche Verordnung durch einen besonders qualifizierten Arzt und Antrag bei der Krankenkasse.
Klinik-Überleitung
Wir koordinieren die Übergabe von der Klinik nach Hause: Einlernen am Beatmungsgerät, Hilfsmittelversorgung, Einrichtung des Pflegeplatzes.
Team-Aufstellung
Zusammenstellung eines spezialqualifizierten Teams – ausschließlich Fachkräfte, die die § 132l-Anforderungen erfüllen.
Versorgungsbeginn
Schichtweise 24/7-Präsenz mit definiertem Einarbeitungsfahrplan pro Pflegekraft.
Laufende Anpassung
Regelmäßige Pflegevisiten, Bedarfsanpassung, Folgeverordnungen mit dem behandelnden Arzt.

Qualifikation, Rahmen und Kosten

Rechts-Eckdaten
Rechtsgrundlage § 37c SGB V
Qualifikation 24 Mon. Intensiv/Anästhesie + 120 h Weiterbildung
Quelle Rahmenempfehlung § 132l SGB V (01.07.2023)
Kostenträger Gesetzliche Krankenversicherung
Versorgungsorte Zuhause, Intensiv-WG
1,0
Sehr gut

MD-Prüfung 2026: Bestnote für unsere Pflegequalität

Am 21.04.2026 hat der Medizinische Dienst Nordrhein unseren ambulanten Pflegedienst nach § 114 SGB XI geprüft – Gesamtergebnis: 1,0. NRW-Durchschnitt: 1,6.

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Wo wir Beatmungspflege anbieten

Häufig gestellte Fragen zur Beatmungspflege

Was ist der Unterschied zwischen invasiver und nicht-invasiver Beatmung?

Bei invasiver Beatmung erfolgt der Atemzugang über eine Trachealkanüle direkt in die Luftröhre. Bei nicht-invasiver Beatmung (NIV) wird die Atemluft über eine Mund-Nasen-Maske oder Vollgesichtsmaske zugeführt – ohne Eingriff in die Atemwege.

Welche Qualifikation müssen Pflegekräfte in der Beatmungspflege haben?

Die Rahmenempfehlung nach § 132l SGB V verlangt mindestens 24 Monate Berufserfahrung in Intensiv- oder Anästhesiepflege sowie eine anerkannte Weiterbildung von mindestens 120 Stunden in der außerklinischen Beatmung.

Kann mein Angehöriger zuhause beatmet werden?

In der Regel ja. Voraussetzung ist eine stabile häusliche Situation, ausreichend Platz für die Pflegekraft und das Beatmungs-Equipment sowie die ärztliche Genehmigung der Heim-Beatmung.

Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

24/7-Präsenz einer qualifizierten Fachkraft, kontinuierliche Vitalparameter-Überwachung, redundante Notfall-Ausstattung (Ambu-Beutel, Ersatz-Kanüle, Notfallplan) und definierte Eskalationswege zu Arzt und Rettungsdienst.

Wer zahlt die Beatmungspflege?

Die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V.

Welche Hilfsmittel werden bereitgestellt?

Beatmungsgerät, Absauggerät, Pulsoximeter, Notfall-Ambu-Beutel, Verbrauchsmaterial – stellt in der Regel ein Sanitätshaus / Homecare-Provider zur Verfügung. Wir koordinieren die Versorgung.

Können Angehörige mit eingebunden werden?

Ja. Wir bieten gezielte Anleitungen für Familien an – z. B. zum Erkennen von Notfällen, zur sicheren Lagerung oder zur Beruhigung des Patienten. Die fachpflegerische Hauptverantwortung bleibt aber bei uns.

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Sie haben Fragen zur Beatmungs-Versorgung?

Wir beraten Sie persönlich – unverbindlich und mit Erfahrung aus über einem Jahrzehnt Beatmungspflege.