In Deutschland übernehmen Millionen von Menschen die Pflege eines Familienmitglieds – oft neben Beruf und eigener Familie. Pflegende Angehörige entlasten ist daher nicht nur ein gesellschaftliches Thema, sondern eine dringende Notwendigkeit. Wer Tag für Tag für einen pflegebedürftigen Menschen sorgt, stoßt früher oder später an körperliche und seelische Grenzen. Doch es gibt zahlreiche Hilfsangebote, die Sie kennen und nutzen sollten. In diesem Ratgeber stellen wir Ihnen sieben konkrete Entlastungsmöglichkeiten vor, die Ihnen als pflegendem Angehörigen zustehen – und zeigen Ihnen, wie Aquamarin Pflege Sie dabei unterstützen kann.
Die Belastung pflegender Angehöriger
Die häusliche Pflege ist eine enorme Aufgabe, die viel Kraft, Zeit und Geduld erfordert. Studien zeigen, dass pflegende Angehörige überdurchschnittlich häufig unter Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfung und depressiven Verstimmungen leiden. Viele fühlen sich sozial isoliert, weil die Pflege kaum Freizeit zulässt. Hinzu kommen finanzielle Einschränkungen, wenn die Erwerbstätigkeit reduziert werden muss.
Besonders belastend ist die emotionale Komponente: Die Rollenänderung innerhalb der Familie, das Gefühl, nie genug tun zu können, und die Konfrontation mit dem fortschreitenden Pflegebedarf eines geliebten Menschen – all das führt häufig zu einem Zustand der dauerhaften Überlastung. Umso wichtiger ist es, pflegende Angehörige entlasten zu können – und zwar rechtzeitig, bevor die eigene Gesundheit leidet.
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat zahlreiche Entlastungsangebote geschaffen, die pflegende Angehörige unterstützen sollen. Viele dieser Leistungen werden jedoch nicht abgerufen, weil die Betroffenen sie schlichtweg nicht kennen. Auf unserer Seite zu Unterstützung für Angehörige finden Sie weitere hilfreiche Informationen.
7 konkrete Entlastungsangebote
Im Folgenden stellen wir Ihnen die sieben wichtigsten Hilfsangebote vor, die Ihnen als pflegendem Angehörigen zur Verfügung stehen. Jedes einzelne kann dazu beitragen, Ihre Pflegesituation spürbar zu verbessern.
1. Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eines der wichtigsten Entlastungsinstrumente für pflegende Angehörige. Sie greift, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist – sei es durch Urlaub, Krankheit, einen Arztbesuch oder einfach die dringend benötigte Auszeit. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Versorgung des Pflegebedürftigen.
Seit Juli 2025 stehen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen 3.539 Euro als gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden – für bis zu 8 Wochen pro Jahr. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.
Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann sowohl durch professionelle Pflegedienste als auch durch andere Privatpersonen erbracht werden.

2. Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung. Sie eignet sich besonders für Krisensituationen, nach Krankenhausaufenthalten oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 das gemeinsame Budget von 3.539 Euro. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt – eine wichtige finanzielle Erleichterung für die Angehörigen.
3. Tages- und Nachtpflege
Die teilstationäre Pflege in Form von Tages- oder Nachtpflege ist eine hervorragende Möglichkeit, pflegende Angehörige entlasten zu können, ohne den Pflegebedürftigen dauerhaft aus seiner gewohnten Umgebung herauszunehmen. Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Bei der Nachtpflege verhält es sich umgekehrt.
Besonders wertvoll: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen gewährt. Das bedeutet, dass Ihre sonstigen Leistungen nicht gekürzt werden. Für berufstätige Angehörige kann die Tagespflege die Lösung sein, um Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren.
4. Entlastungsbetrag (Betreuungsleistungen)
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Er kann gezielt für die Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden – beispielsweise für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Versorgung oder niedrigschwellige Entlastungsangebote.
Wichtig: Der Entlastungsbetrag muss bei einem anerkannten Anbieter eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge können bis zum Ende des Folgejahres übertragen werden, sodass im Idealfall bis zu 3.000 Euro angespart werden können. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Betreuungsleistungen.
5. Pflegeberatung
Jeder pflegende Angehörige hat einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Diese Beratung ist kostenlos und kann entweder bei der Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder bei unabhängigen Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.
Eine professionelle Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, den Überblick über alle verfügbaren Leistungen zu behalten, die passenden Angebote für Ihre Situation zu finden und die Antragstellung effizient zu gestalten. Bei Aquamarin Pflege bieten wir Ihnen eine umfassende individuelle Pflegeberatung an, die über die reine Informationsvermittlung hinausgeht. Wir begleiten Sie persönlich und stehen Ihnen langfristig zur Seite.
6. Selbsthilfegruppen und Angehörigengruppen
Der Austausch mit Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, kann eine enorme Entlastung sein. Selbsthilfegruppen und Angehörigengruppen bieten einen geschützten Rahmen, um über Erfahrungen, Sorgen und Herausforderungen zu sprechen. Hier treffen Sie auf Verständnis, praktische Tipps und emotionale Unterstützung.
In vielen Städten in NRW gibt es regelmäßige Treffen von Angehörigengruppen, die häufig von Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden oder Alzheimer-Gesellschaften organisiert werden. Auch Online-Foren und virtuelle Treffen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Ihrem lokalen Pflegestützpunkt nach Angeboten in Ihrer Nähe.
Die Teilnahme an solchen Gruppen ist in der Regel kostenlos. Manche Pflegekassen fördern die Anreise oder den Besuch spezieller Angehörigenschulungen. Auch Aquamarin Pflege informiert Sie gerne über passende Angebote in Essen, Gelsenkirchen und Umgebung.

7. Ambulante Pflegedienste
Die professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ist oft die wirksamste Maßnahme, um pflegende Angehörige entlasten zu können. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt – je nach Bedarf – Teile der Grundpflege, der Behandlungspflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. So können Sie die Pflege auf mehrere Schultern verteilen und sich bewusst Auszeiten nehmen.
Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen werden je nach Pflegegrad teilweise oder vollständig von der Pflegekasse übernommen. Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite zu Zuschüssen und Förderung.
Bei der Auswahl eines Pflegedienstes sollten Sie auf folgende Kriterien achten:
- Zugelassener Leistungsanbieter bei der Pflegekasse
- Feste Bezugspersonen für Vertrauen und Kontinuität
- Transparente Kostenstruktur und direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- Gute Erreichbarkeit, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten
- Ganzheitliches Pflegekonzept, das die Wünsche des Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt stellt
Beratung bei Aquamarin Pflege
Wir bei Aquamarin Pflege wissen aus langjähriger Erfahrung, wie belastend die häusliche Pflege für Angehörige sein kann. Deshalb liegt uns die Entlastung pflegender Angehöriger besonders am Herzen. Unser Team berät Sie umfassend zu allen sieben Entlastungsangeboten und hilft Ihnen dabei, die passenden Leistungen zu beantragen und optimal zu kombinieren.
Ob Verhinderungspflege, Alltagsbegleitung oder die Einbindung eines ambulanten Pflegedienstes – wir finden gemeinsam mit Ihnen die Lösung, die zu Ihrer individuellen Situation passt. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person als auch Ihr eigenes Wohlbefinden als pflegender Angehöriger.
Jetzt kostenlos beraten lassen
Sie fühlen sich als pflegender Angehöriger überlastet und suchen nach konkreter Hilfe? Wir sind für Sie da. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre Ansprüche, stellen die passenden Anträge und entwickeln einen individuellen Entlastungsplan. Die Erstberatung ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Sie müssen das nicht alleine schaffen – lassen Sie sich unterstützen.








