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Finanzierung & Unterstützung

Zuschüsse & Förderung

Wir informieren Sie über alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei der Beantragung – damit Sie sich voll auf die Pflege konzentrieren können.

Finanzielle Entlastung

Keine Angst vor den Kosten

Die Diagnose Intensivpflegebedürftigkeit wirft viele Fragen auf – auch finanzielle. Die gute Nachricht: In Deutschland haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf umfangreiche Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei Aquamarin übernehmen wir nicht nur die pflegerische Versorgung, sondern unterstützen Sie auch aktiv bei allen Anträgen und der Kommunikation mit den Kostenträgern. So stellen wir sicher, dass Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten.

Kostenlose Beratung
Antragsunterstützung
Kassenabrechnung
Keine Eigenkosten
Jetzt beraten lassen

Vollständige Kostenübernahme

Die außerklinische Intensivpflege wird in der Regel zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Wir regeln alles mit Ihrer Kasse
Leistungen der Krankenkasse

Behandlungspflege nach § 37 SGB V

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Pflegeleistungen und wird vollständig von der Krankenkasse finanziert.

Beatmungspflege

Professionelle Überwachung und Pflege bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung rund um die Uhr.

Tracheostoma-Pflege

Fachgerechte Versorgung des Tracheostomas inkl. Absaugung, Kanülenwechsel und Wundpflege.

Medikamentengabe

Zuverlässige Verabreichung aller verordneten Medikamente nach ärztlicher Anordnung.

Wundversorgung

Professionelle Versorgung von Dekubitus und anderen Wunden nach aktuellem Pflegestandard.

Enterale Ernährung

Versorgung über PEG-Sonde oder Magensonde mit regelmäßiger Kontrolle und Pflege.

24/7 Vitalüberwachung

Kontinuierliche Überwachung aller lebenswichtigen Funktionen durch Fachpersonal.

Keine Zuzahlung bei Behandlungspflege

Die gesamte Behandlungspflege wird zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Für Sie entstehen keine Eigenanteile.

Leistungen der Pflegekasse

Ihre Ansprüche im Überblick

Neben der Behandlungspflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegegeld nach Pflegegrad (monatlich)

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2 347 € 796 €
Pflegegrad 3 599 € 1.497 €
Pflegegrad 4 800 € 1.859 €
Pflegegrad 5 990 € 2.299 €

Stand: 2026. Bei Kombinationsleistung werden Pflegegeld und Sachleistung anteilig verrechnet.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Gemeinsames Jahresbudget ab 01.07.2025

Ab dem 1. Juli 2025 werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbudget zusammengelegt. Sie können das Budget frei für Verhinderungspflege (Ersatzpflege bei Abwesenheit der Pflegeperson) oder Kurzzeitpflege (vorübergehende stationäre Unterbringung) einsetzen.

  • 3.539 € gemeinsames Jahresbudget
  • Flexibel einsetzbar für beide Leistungsarten
  • Bis zu 8 Wochen pro Jahr nutzbar
  • Keine Vorpflegezeit mehr erforderlich
  • Einfachere Beantragung und Abrechnung
  • Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige
Ab Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag

Zweckgebundene Unterstützung für Entlastungsangebote im Alltag, Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen.

  • 131 € pro Monat bis zu 1.572 € pro Jahr
  • Nicht genutztes Budget übertragbar ins Folgejahr
  • Für Betreuungsangebote, Haushaltshilfe, Tages-/Nachtpflege
Ab Pflegegrad 1

Pflegehilfsmittel

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der häuslichen Pflege und Hygiene.

  • 42 € monatlich für Verbrauchsmittel
  • Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutz
  • Unkomplizierte Beantragung – wir helfen Ihnen
Ab Pflegegrad 1
Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Bis zu 4.180 € für barrierefreies Wohnen

Die Pflegekasse unterstützt Sie bei notwendigen Umbaumaßnahmen, um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Dies ermöglicht ein möglichst selbstständiges Leben und erleichtert die häusliche Pflege.

Förderfähige Maßnahmen:
  • Türverbreiterungen für Rollstühle
  • Umbau zur barrierefreien Dusche
  • Höhenanpassung WC, Haltegriffe
  • Rampen und Treppenlifte
  • Installation von Pflegebetten

  • Pro Maßnahme bis zu 4.180 € – mehrfach beantragbar
Barrierefreies Wohnen
4.180 € max. Zuschuss
Intensivpflege-Wohngemeinschaft
224 € monatlich
Zusätzliche Förderung in unseren WGs

Wohngruppenzuschlag in unseren Wohngemeinschaften

Als Bewohner einer unserer Intensivpflege-Wohngemeinschaften erhalten Sie automatisch den Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich. Dieser wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gezahlt und deckt organisatorische sowie hauswirtschaftliche Leistungen ab.

Ihre Vorteile in unseren WGs:
  • 224 € Wohngruppenzuschlag automatisch inklusive
  • Wir übernehmen die Beantragung für Sie
  • Familiäre Atmosphäre mit professioneller Pflege
  • Eigenes Zimmer mit persönlicher Gestaltung

In unseren Wohngemeinschaften leben Sie nicht allein, aber selbstbestimmt. Professionelle Intensivpflege rund um die Uhr, kombiniert mit einem echten Zuhause – das ist unser Konzept.

Unsere Wohngemeinschaften
Wir helfen Ihnen

So unterstützen wir Sie bei der Beantragung

1
Bedarfsanalyse

Wir ermitteln gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen.

2
Antragsstellung

Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen aller Formulare.

3
Kommunikation

Wir übernehmen die Korrespondenz mit den Kassen.

4
Abrechnung

Wir rechnen direkt mit den Kostenträgern ab.

Häufige Fragen

Fragen zu Zuschüssen & Förderungen

Die Kosten für außerklinische Intensivpflege werden in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen. Die Behandlungspflege (Beatmung, Absaugung, Medikamentengabe etc.) wird nach § 37 SGB V finanziert. Für Sie als Patient oder Angehöriger entstehen in der Regel keine Eigenkosten. Grundpflege und Hauswirtschaft werden zusätzlich über die Pflegekasse abgerechnet.
Der Antrag auf einen Pflegegrad wird bei Ihrer Pflegekasse gestellt. Diese beauftragt dann den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mit einer Begutachtung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bereiten Sie auf das Begutachtungsgespräch vor. Bei intensivpflegebedürftigen Patienten liegt in der Regel Pflegegrad 4 oder 5 vor.
Ja, die sogenannte Kombinationsleistung ist möglich. Wenn Sie einen Pflegedienst für einen Teil der Pflege nutzen (Sachleistung), können Sie den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld erhalten. Beispiel: Nutzen Sie 60% der Sachleistung, erhalten Sie noch 40% des Pflegegeldes. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Kombination.
Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann angespart und ins Folgejahr übertragen werden – er muss dann bis zum 30. Juni aufgebraucht werden. Das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) verfällt zum Jahresende und kann nicht übertragen werden. Pflegegeld kann nicht angespart werden.
Ja, selbstverständlich! Wir unterstützen Sie umfassend bei allen Anträgen: von der Pflegegrad-Beantragung über Verhinderungspflege bis zur Wohnraumanpassung. Wir kennen die Formulare, wissen welche Unterlagen benötigt werden und übernehmen auf Wunsch die komplette Kommunikation mit den Kostenträgern. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Haben Sie weitere Fragen zu Zuschüssen und Förderungen?

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Wir informieren Sie unverbindlich und kostenlos über alle Zuschüsse und Förderungen, die Ihnen zustehen – und helfen Ihnen bei der Beantragung.