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Unsere Leistungen

Verhinderungspflege

Professionelle Verhinderungspflege, wenn Sie als Pflegeperson eine Auszeit brauchen. Ob Urlaub, Krankheit oder Erholung – wir übernehmen die Pflege Ihrer Angehörigen, und die Pflegekasse bezahlt.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige leisten Unglaubliches. Tag für Tag, oft über Jahre hinweg, kümmern sie sich um ihre Liebsten. Doch auch die stärksten Schultern brauchen manchmal eine Pause. Eine Krankheit, ein wichtiger Termin, ein wohlverdienter Urlaub – und plötzlich stellt sich die Frage: Wer versorgt meinen Angehörigen in dieser Zeit?

Die Verhinderungspflege ist genau für diese Situationen gedacht. Sie ermöglicht es Ihnen, eine Auszeit zu nehmen, während professionelle Pflegekräfte die Versorgung Ihres Angehörigen übernehmen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam mit bis zu 3.539 Euro pro Jahr.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die private Pflegeperson – also Sie – vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Die Gründe können vielfältig sein:

  • Urlaub und Erholung – Sie brauchen eine Auszeit
  • Krankheit – Sie selbst sind erkrankt und können nicht pflegen
  • Eigene Arzttermine – Sie müssen sich um Ihre Gesundheit kümmern
  • Berufliche Verpflichtungen – Ein wichtiger Termin lässt sich nicht verschieben
  • Familiäre Ereignisse – Hochzeit, Familienfeier, Trauerfall
  • Reha oder Kur – Sie selbst benötigen eine Behandlung

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige hat Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch)
  • Die häusliche Pflege findet seit mindestens 6 Monaten statt
  • Die Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung

Leistungsumfang der Verhinderungspflege

Jährliches Budget: Bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr

Zeitlicher Umfang: Bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr

Pflegegeld während der Verhinderungspflege: Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege zur Hälfte weitergezahlt – für bis zu 8 Wochen pro Jahr.

So funktioniert Verhinderungspflege mit Aquamarin

Schritt 1: Kontaktieren Sie uns
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Teilen Sie uns mit, wann und wie lange Sie die Verhinderungspflege benötigen.

Schritt 2: Bedarfsermittlung
Wir besprechen den Pflegebedarf Ihres Angehörigen und planen die Versorgung während Ihrer Abwesenheit.

Schritt 3: Antragstellung
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegekasse – auch rückwirkend möglich.

Schritt 4: Versorgung
Unsere qualifizierten Pflegekräfte übernehmen die Versorgung Ihres Angehörigen – zuverlässig und liebevoll.

Schritt 5: Abrechnung
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie haben keinen bürokratischen Aufwand.

Was übernehmen wir während der Verhinderungspflege?

Während Ihrer Abwesenheit übernehmen wir alle notwendigen Aufgaben:

  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilisation)
  • Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbände, etc.)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Einkaufen, Reinigung)
  • Betreuung und Beschäftigung (Gesellschaft, Aktivitäten)
  • Dokumentation für die Pflegekasse

Stundenweise Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege muss nicht tageweise in Anspruch genommen werden. Sie können sie auch stundenweise nutzen – zum Beispiel für regelmäßige Arzttermine oder Freizeitaktivitäten. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (weniger als 8 Stunden pro Tag) wird das Pflegegeld ungekürzt weitergezahlt.

Gönnen Sie sich eine Auszeit

Sie leisten als pflegender Angehöriger Großartiges. Aber Sie können nur gut für andere sorgen, wenn Sie auch auf sich selbst achten. Nutzen Sie die Verhinderungspflege – Sie haben sie verdient.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

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