Pflege ist mehr als die Versorgung körperlicher Bedürfnisse. Auch geistige Anregung, soziale Kontakte und sinnvolle Beschäftigung sind wichtig für das Wohlbefinden pflegebedürftiger Menschen. Unsere Betreuungsleistungen setzen genau hier an: Wir bieten Aktivierung, Gesellschaft und Entlastung – und verbessern so die Lebensqualität.
Das Beste: Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der jedem Pflegebedürftigen zusteht, kann für unsere Betreuungsleistungen verwendet werden.
Was sind Betreuungsleistungen?
Betreuungsleistungen umfassen Angebote, die über die reine Pflege hinausgehen. Sie zielen darauf ab:
- Die geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern
- Einsamkeit und soziale Isolation zu verhindern
- Pflegende Angehörige zu entlasten
- Die Lebensqualität insgesamt zu verbessern
Unsere Betreuungsangebote
Aktivierung und Beschäftigung
Geistige und körperliche Aktivität hält fit – in jedem Alter:
- Gespräche und Gesellschaft – Zeit zum Zuhören und Austauschen
- Gedächtnistraining – Übungen für geistige Fitness
- Spiele – Karten, Brettspiele, Rätsel und Quiz
- Vorlesen – Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
- Musik hören – Lieblingsmusik, Konzertmitschnitte, gemeinsam Singen
- Kreative Aktivitäten – Malen, Basteln, Handarbeiten
- Fotoalben anschauen – Erinnerungen pflegen, Biographie-Arbeit
- Gemeinsam Kochen und Backen – Rezepte von früher, Lieblingsgerichte
Begleitung und Mobilität
Raus aus den vier Wänden, rein ins Leben:
- Spaziergänge – Frische Luft und Bewegung
- Ausflüge – In den Park, zum Café, zur Kirche
- Friedhofsbesuche – Gräber pflegen und gedenken
- Kulturelle Veranstaltungen – Konzerte, Ausstellungen, Theater
- Besuche bei Freunden und Familie – Soziale Kontakte pflegen
- Begleitung zu Terminen – Arzt, Friseur, Fußpflege
Beaufsichtigung
Sicherheit auch bei Abwesenheit der Angehörigen:
- Anwesenheit und Sicherheit – Jemand ist da, wenn gebraucht
- Begleitung bei Demenz – Orientierung und Beruhigung
- Nachtbereitschaft – Jemand ist in der Nähe
Der Entlastungsbetrag nach § 45b
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse, die allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zusteht:
- 125 Euro monatlich für alle Pflegegrade (1-5)
- Nicht genutzte Beträge werden angespart
- Übertragbar ins Folgejahr (bis 30. Juni)
- Erstattung durch die Pflegekasse – wir rechnen direkt ab
Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und keine Pflegesachleistungen nutzt, ist zu regelmäßigen Beratungseinsätzen verpflichtet:
- Pflegegrad 2 und 3: Halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich
Bei diesen Beratungseinsätzen besuchen wir den Pflegebedürftigen zu Hause, beraten zur Pflegesituation und dokumentieren den Einsatz. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wir führen diese Beratungseinsätze für Sie durch – professionell und unkompliziert.
Entlastung für pflegende Angehörige
Unsere Betreuungsleistungen sind nicht nur für Pflegebedürftige da, sondern auch für pflegende Angehörige. Wenn wir die Betreuung übernehmen, haben Sie Zeit für eigene Termine, für Erholung und für Ihre Gesundheit.
So nutzen Sie unsere Betreuungsleistungen
- Kontaktieren Sie uns – Wir besprechen Ihren Bedarf
- Betreuungsplan erstellen – Was, wann, wie oft?
- Betreuung beginnt – Unsere Mitarbeiter kommen zu Ihnen
- Abrechnung mit der Pflegekasse – Wir kümmern uns darum
Sie haben keinen bürokratischen Aufwand. Wir rechnen den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.