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Unsere Leistungen

Behandlungspflege

Medizinische Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Von der Wundversorgung über Injektionen bis zur Medikamentenüberwachung – professionell, zuverlässig und von der Krankenkasse finanziert.

Behandlungspflege

Nach einer Operation, bei chronischer Erkrankung oder während einer medikamentösen Therapie benötigen viele Menschen medizinische Pflegeleistungen, die über die normale Grundpflege hinausgehen. Die Behandlungspflege umfasst genau diese medizinischen Maßnahmen – verordnet vom Arzt und bezahlt von der Krankenkasse.

Als zugelassener Pflegedienst führen wir alle Maßnahmen der Behandlungspflege professionell und zuverlässig durch. Unsere examinierten Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen die medizinische Versorgung.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege bezeichnet medizinische Pflegeleistungen, die auf ärztliche Verordnung erfolgen und von der Krankenkasse (nicht der Pflegekasse!) bezahlt werden. Sie ist im SGB V (Krankenversicherungsgesetz) geregelt und steht allen Versicherten zu – unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht.

Unsere Leistungen der Behandlungspflege

Medikamentenversorgung

  • Verabreichung und Überwachung von Medikamenten
  • Richten von Wochenboxen und Dosetten
  • Insulininjektionen bei Diabetes
  • Subkutane (s.c.) und intramuskuläre (i.m.) Injektionen
  • Infusionstherapie
  • Überwachung der Medikamentenwirkung

Wundversorgung

  • Professioneller Verbandswechsel
  • Versorgung von chronischen Wunden (Ulcus cruris, diabetischer Fuß)
  • Dekubitusversorgung (Druckgeschwüre)
  • Postoperative Wundversorgung
  • Behandlung von Verbrennungen und Verletzungen
  • Moderne Wundauflagen und Vakuumtherapie

Kontrolle der Vitalzeichen

  • Regelmäßige Blutdruckmessung
  • Blutzuckerkontrolle bei Diabetes
  • Temperaturmessung
  • Puls- und Sauerstoffsättigung
  • Dokumentation und Weitergabe an den Arzt

Spezielle Versorgungen

  • PEG-Versorgung (Magensonde) und enterale Ernährung
  • Portversorgung und -pflege
  • Stomaversorgung (künstlicher Darmausgang)
  • Katheterpflege (Blasenkatheter)
  • Absaugen der oberen Atemwege
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden

Wie erhalte ich Behandlungspflege?

Schritt 1: Ärztliche Verordnung
Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus (Formular Muster 12). Darauf sind die notwendigen Maßnahmen und die Häufigkeit vermerkt.

Schritt 2: Kontaktieren Sie uns
Mit der Verordnung kommen Sie zu uns. Wir besprechen die notwendigen Leistungen und beginnen mit der Versorgung.

Schritt 3: Genehmigung durch die Krankenkasse
Wir reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Tage.

Kosten und Zuzahlung

Die Kosten für die Behandlungspflege trägt Ihre Krankenkasse. Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie lediglich die übliche Zuzahlung:

  • 10% der Kosten pro Tag
  • Maximal 10 Euro pro Tag
  • Maximal 28 Tage pro Jahr (danach zuzahlungsfrei)

Bei Befreiung von der Zuzahlung entfällt auch dieser Eigenanteil.

Behandlungspflege auch ohne Pflegegrad

Wichtig zu wissen: Für Behandlungspflege benötigen Sie keinen Pflegegrad. Die Leistung wird von der Krankenkasse finanziert und steht jedem zu, der eine ärztliche Verordnung hat.

Schnelle Hilfe nach Krankenhausentlassung

Oft wird Behandlungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt. Wir können kurzfristig einspringen und die Versorgung ab dem Tag der Entlassung übernehmen.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.

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