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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Grundlegende Informationen zur außerklinischen Intensivpflege

Ambulante Intensivpflege ist die vom Arzt verordnete Fortführung der klinischen Intensivpflege im eigenen Lebensumfeld des Patienten. Voraussetzung für ambulante Intensivpflege ist, dass der Patient tracheotomiert und/oder beatmet ist und sich nicht in einem akuten, vitalgefährdeten Zustand befindet. Die intensivmedizinische Behandlung der Intensivstation muss vollständig abgeschlossen sein.

Die Versorgung von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen außerhalb des Krankenhauses wird als außerklinische Intensivpflege bezeichnet. Häufig besteht auch die Notwendigkeit einer künstlichen Beatmung (invasiv/non-invasiv), wenn eine Entwöhnung von den Beatmungsgeräten (Weaning) in der Klinik nicht erfolgreich verlaufen ist.

Intensivpflegedienste übernehmen rund um die Uhr die Pflege und Überwachung – entweder beim Patienten zuhause oder in einer Wohngemeinschaft. In Wohngemeinschaften leben 4-12 intensivpflegebedürftige Menschen zusammen und werden zusätzlich zur Pflege auch hauswirtschaftlich versorgt.

Für die pflegerische Versorgung werden ausschließlich Pflegefachkräfte mit intensivpflegerischen Zusatzausbildungen eingesetzt. Die Pflege und Therapie erfolgt dabei in enger Abstimmung mit Fachärzten.

Menschen mit sehr hohem pflegerischen Bedarf (umfangreiche Körperpflege, Wundpflege, Stoma- und Katheterversorgung und künstliche Beatmung) sind auch außerhalb der Klinik intensivpflichtig. Typische Krankheitsbilder in der Intensiv- und Beatmungspflege sind:

  • COPD: Die chronisch obstruktive Lungenerkrankung ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Lungenerkrankungen
  • Wachkoma: Beim Wachkoma (auch apallisches Syndrom) ist das Gehirn schwer geschädigt. Ursachen können Unfälle, Hirnhautentzündungen, Schlaganfälle, Sauerstoffmangel oder Tumore sein
  • ALS-Erkrankung: Die Amyotrophe Lateralsklerose ist eine degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems
  • Querschnittslähmung: Bei einer Querschnittslähmung wird meist bei einem Unfall die Nervenleitung im Rückenmark unterbrochen
  • Tumorerkrankungen
  • Muskeldystrophie/Muskelatrophie: Erblich bedingter Schwund von Muskelgewebe, der zu zunehmender Muskelschwäche führt

Für jede Pflegeleistung gibt es eine vertraglich festgelegte Mindestqualifizierung, die wir ohne Ausnahme einhalten – meistens aber übertreffen.

Bei Aquamarin setzen wir ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikationen in der Intensivpflege und Beatmungspflege ein. Unsere Mitarbeiter verfügen über:

  • Staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
  • Zusatzqualifikation in der außerklinischen Beatmung
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen
  • Praktische Erfahrung in der Intensivpflege

Die kontinuierliche Weiterbildung unseres Teams ist uns besonders wichtig, um stets die höchste Versorgungsqualität zu gewährleisten.

Ja, neben unseren Wohngemeinschaften bieten wir auch ambulante Intensivpflege im eigenen Zuhause des Patienten an.

Unser ambulantes Angebot:

  • 24-Stunden-Versorgung durch examinierte Pflegefachkräfte
  • 1:1-Betreuung in Ihrer gewohnten Umgebung
  • Beatmungspflege und Trachealkanülenmanagement
  • Koordination mit Ärzten und Therapeuten
  • Unterstützung bei der Hilfsmittelversorgung

Voraussetzungen:

  • Geeignete Wohnsituation (ausreichend Platz, Stromversorgung)
  • Ärztliche Verordnung
  • Genehmigung durch die Krankenkasse

Wir beraten Sie gerne, welche Versorgungsform für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Kosten & Finanzierung

Informationen zu Kostenübernahme und Finanzierung

Die Kosten für die außerklinische Intensivpflege werden nach § 37 SGB V von der Krankenkasse übernommen. Art und Umfang der Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft.

Es kann auch ein ergänzender Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse (SGB XI) bestehen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen Finanzierungsfragen und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

Überleitung & Ablauf

Der Weg von der Klinik in die außerklinische Versorgung

Die meisten Patienten werden aus einer Klinik oder einem Beatmungszentrum übergeleitet. Noch vor der Entlassung planen die Ärzte und Pflegekräfte der Klinik gemeinsam mit dem außerklinischen Intensivpflegedienst und allen weiteren Beteiligten (niedergelassene Fachärzte, Therapeuten und Angehörige) die weitere Therapie und Pflege.

Dazu gehören:

  • Festlegung der benötigten Pflegehilfsmittel und Medizintechnik
  • Verhandlung der Kostenübernahme mit den Kranken- und Pflegekassen
  • Abstimmung der Therapiepläne
  • Vorbereitung der häuslichen Umgebung oder der Wohngemeinschaft

Nur durch das professionelle Handeln aller Beteiligten ist die reibungslose Überleitung in die Häuslichkeit des Patienten bzw. in eine Wohngemeinschaft möglich.

Hierbei übernimmt der Intensivpflegedienst eine Schlüsselrolle und muss entsprechend qualifiziert sein. Bei Aquamarin begleiten wir Sie durch den gesamten Überleitungsprozess – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Ankunft in Ihrem neuen Zuhause.

Wohngemeinschaften

Fragen zu unseren Intensivpflege-Wohngemeinschaften

Eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft ist eine spezialisierte Wohnform für Menschen, die auf intensive pflegerische Betreuung angewiesen sind. In unseren WGs leben 6-12 Bewohner in einer familienähnlichen Gemeinschaft zusammen.

Merkmale unserer Wohngemeinschaften:

  • Eigenes, individuell eingerichtetes Zimmer für jeden Bewohner
  • Gemeinschaftliche Wohn- und Essbereiche
  • 24-Stunden-Betreuung durch examinierte Pflegefachkräfte
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Mahlzeiten, Reinigung, Wäsche)
  • Familiäre Atmosphäre statt Klinik-Charakter

Aquamarin betreibt Intensivpflege-Wohngemeinschaften in Essen.

Die Intensivpflege-Wohngemeinschaft bietet gegenüber klassischen Pflegeheimen einige wesentliche Vorteile:

  • Kleinere Gruppen: Überschaubare Gemeinschaft von 6-12 Bewohnern statt großer Einrichtungen
  • Höherer Personalschlüssel: Durch die Intensivpflege-Finanzierung mehr Pflegekräfte pro Bewohner
  • Individuelle Pflege: Feste Bezugspflege und persönliche Betreuung
  • Mitbestimmung: Angehörige haben echtes Mitspracherecht bei der Gestaltung des Alltags
  • Familiäre Atmosphäre: Häusliches Umfeld statt institutionellem Charakter
  • Selbstbestimmter Alltag: Flexible Tagesgestaltung nach individuellen Bedürfnissen

Ja, selbstverständlich! Wir laden Sie herzlich ein, unsere Wohngemeinschaften persönlich kennenzulernen.

Bei einem unverbindlichen Besichtigungstermin können Sie:

  • Die Räumlichkeiten und Ausstattung ansehen
  • Unser Pflegeteam kennenlernen
  • Sich über den Alltag in der WG informieren
  • Alle Ihre Fragen stellen

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns – wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und Ihre Familie.

Beatmungspflege

Fragen zur Beatmungspflege und Heimbeatmung

Bei der Beatmung unterscheidet man grundsätzlich zwei Formen:

Invasive Beatmung:

  • Erfolgt über eine Trachealkanüle (Luftröhrenschnitt)
  • Direkter Zugang zu den Atemwegen
  • Ermöglicht auch bei vollständiger Atemlähmung die Beatmung
  • Erfordert spezielle Pflege der Trachealkanüle und regelmäßiges Absaugen

Nicht-invasive Beatmung (NIV):

  • Erfolgt über eine Maske (Nasen- oder Gesichtsmaske)
  • Kein operativer Eingriff erforderlich
  • Wird oft nur zeitweise benötigt (z.B. nachts)
  • Geeignet bei noch vorhandener Eigenatmung

Unser Team ist in beiden Beatmungsformen umfassend geschult und erfahren.

Eine Trachealkanüle ist ein Kunststoffröhrchen, das nach einem Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) in die Luftröhre eingesetzt wird. Sie ermöglicht die Beatmung und das Absaugen von Sekret.

Die Pflege umfasst:

  • Regelmäßiges Absaugen: Entfernung von Sekret aus den Atemwegen
  • Kanülenwechsel: In der Regel alle 7-14 Tage durch geschultes Fachpersonal
  • Stomapflege: Reinigung und Pflege der Öffnung am Hals
  • Cuff-Management: Kontrolle des Drucks bei geblockten Kanülen
  • Befeuchtung: Anwärmen und Befeuchten der Atemluft

Unsere Pflegefachkräfte sind speziell im Trachealkanülenmanagement ausgebildet und führen alle notwendigen Maßnahmen professionell durch.

Weaning (englisch für „Entwöhnung“) bezeichnet den Prozess der schrittweisen Entwöhnung eines Patienten vom Beatmungsgerät.

Ziel des Weanings:

  • Wiederherstellung der selbstständigen Atmung
  • Reduzierung der Beatmungsdauer
  • Verbesserung der Lebensqualität

Der Weaning-Prozess:

  • Erfolgt unter ärztlicher Aufsicht
  • Schrittweise Reduzierung der maschinellen Unterstützung
  • Stärkung der Atemmuskulatur durch Atemtherapie
  • Engmaschige Überwachung der Vitalzeichen

Bei vielen Patienten gelingt das Weaning in der Klinik. Wenn dies nicht möglich ist, betreuen wir Patienten auch langfristig mit Beatmung in unseren Wohngemeinschaften oder ambulant.

Für Angehörige

Wichtige Informationen für pflegende Angehörige

Als Angehöriger sind Sie kein Ersatz für professionelle Pflege – die Versorgung übernimmt unser Fachpersonal. Dennoch können Sie wertvolle Unterstützung leisten:

Ihre Rolle als Angehöriger:

  • Emotionale Unterstützung: Besuche, Gespräche und gemeinsame Zeit
  • Biografiearbeit: Teilen Sie wichtige Informationen über Vorlieben und Gewohnheiten
  • Kommunikation: Bleiben Sie im Austausch mit dem Pflegeteam
  • Alltagsgestaltung: Begleitung bei Ausflügen oder Aktivitäten

Wichtig: Achten Sie auch auf Ihre eigene Gesundheit! Die Pflege eines Angehörigen ist belastend – nutzen Sie Entlastungsangebote und gönnen Sie sich Auszeiten.

In unseren Wohngemeinschaften gibt es keine festen Besuchszeiten. Sie können Ihren Angehörigen jederzeit besuchen – schließlich ist die WG sein Zuhause.

Besuche bei uns:

  • Flexible Besuchszeiten nach Absprache
  • Gemütliche Gemeinschaftsräume für Besuche
  • Möglichkeit, gemeinsam Mahlzeiten einzunehmen
  • Bei längeren Besuchen: Übernachtungsmöglichkeit nach Absprache

Wir bitten lediglich um Rücksichtnahme auf die Ruhezeiten der anderen Bewohner und den Pflegealltag. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns einfach an – wir finden immer eine Lösung.

Bei Aquamarin haben Sie immer einen festen Ansprechpartner. Wir legen großen Wert auf transparente Kommunikation und sind für Sie erreichbar:

Ihre Ansprechpartner:

  • Pflegedienstleitung: Für alle Fragen zur Pflege und Versorgung
  • Wohngemeinschaftsleitung: Für Fragen zum Alltag in der WG
  • Geschäftsführung: Für grundsätzliche Anliegen
  • Pflegefachkraft vor Ort: Für tagesaktuelle Informationen

Erreichbarkeit:

  • Telefonisch während der Bürozeiten
  • Per E-Mail jederzeit
  • Persönlich vor Ort
  • In Notfällen: 24-Stunden-Rufbereitschaft

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anregungen zu kontaktieren – offene Kommunikation ist uns wichtig!

Haben Sie weitere Fragen?

Unser Team steht Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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